Bündner Behörden: Schwer verletztes Tier reicht für Wolf-Abschuss
Künftig reicht es, wenn ein Wolf ein Grossvieh wie eine Kuh schwer verletzt. Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen des Raubtiers ab 1. Juli.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat erleichtert den Abschuss von Wölfen ab dem 1. Juli.
- Dann reicht es bereits, wenn das Raubtier ein Grossvieh schwer verletzt.
- Als Grossvieh sind Tiere wie eine Kuh, ein Pferd, Lama oder Alpaka gemeint.
Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli. Künftig muss ein Wolf weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird. Am 2. Juni setzte der Bundesrat dafür die revidierte Jagdverordnung in Kraft.
Ab Samstag muss somit für den Abschuss eines Wolfs nicht mehr unbedingt ein Vieh erlegt worden sein. Es reicht, wenn ein Grossvieh wie eine Kuh oder ein Pferd von einem Wolf schwer verletzt wurde.
Er will angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft durch Wölfe mehr Abschüsse ermöglichen. Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und auch für Wolfsrudel gesenkt.
Für die Verstärkung des Herdenschutzes hat der Bundesrat zudem zusätzliche 4 Millionen Franken gesprochen. Mit dem Geld werden Sofortmassnahmen finanziert, die die Kantone beantragen können.
Wölfe sind in der Schweiz geschützt. Gegenwärtig leben rund 250 Wölfe in der Schweiz, und es gibt 26 Wolfsrudel, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) schreibt.