Elektroschock-Tragödie: Gerichtsprozess beginnt
Acht Personen stehen vor Gericht wegen eines tödlichen Unfalls im Hafen von La Neuveville.
Acht Personen stehen ab (heute) Dienstag vor dem Gericht in Moutier BE. Sie sollen für den Unfall 2017 im Hafen von La Neuveville am Bielersee verantwortlich sein, bei dem zwei Frauen und ein Hund ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung vor.
Drei von ihnen werden zudem der Verletzung von Bauvorschriften beschuldigt. Ein Hund hatte am 15. Mai 2017 im Hafen von La Neuveville einen Zaun berührt und war darauf leblos ins Wasser gefallen. Seine Besitzerin tauchte ins Wasser, um das Tier hinauszuziehen, und erlitt dabei einen Stromschlag.
Eine Passantin, die helfen wollte, erlitt das gleiche Schicksal. Der Unfall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Laut damaligen Polizeiangaben verspürten auch mehrere Personen einen Stromstoss, als sie den Opfern helfen wollten.
Die Identität der Opfer
Bei den Todesopfern handelt es sich um eine 24-jährige Frau aus dem Kanton Bern und eine 53-jährige Niederländern, die im Kanton Bern wohnhaft war.
Laut Staatsanwaltschaft hatte es ein Leck an der Stromversorgung gegeben, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde.
Der Strom sei dann über einen Steg in den See geleitet worden. Das Sicherheitssystem der elektrischen Anlage habe sich nicht automatisch ausgeschaltet.
Angeklagt sind zum einen die Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten.
Vorwürfe gegen Gemeindemitarbeiter
Zum anderen sind ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde betroffen. Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle notwendigen Massnahmen getroffen worden wären.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Vorsichtsregeln und geltenden Vorschriften nicht berücksichtigt zu haben: «Mit einer vorschriftsgemässen Kontrolle hätten mögliche Probleme an der elektrischen Anlage beziehungsweise an der 2016 vorgenommenen Erweiterung erkannt werden können.»
Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland befasst sich an neun Verhandlungstagen mit dem komplexen Fall. Das Urteil soll am 6. Dezember verkündet werden.