Eric Cottier stellt Untersuchung gegen Botschafter Pitteloud ein

Keystone-SDA
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Renens (VD),

Der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier hat die Untersuchung gegen Jacques Pitteloud eingestellt. Der frühere Schweizer Botschafter in Kenia habe sich nicht der Nötigung strafbar gemacht.

Cottier war von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzt worden. Die Bundesanwaltschaft war zunächst nicht auf die Sache eingetreten. Die Kenianer reichten dagegen Beschwerde beim Bundesstrafgericht ein, welches ihnen Recht gab. Im November 2016 gab die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an Cottier ab.

Eric Cottier hat die Untersuchung gegen Jacques Pitteloud, dem früheren Schweizer Botschafter in Kenia, eingestellt.
Eric Cottier hat die Untersuchung gegen Jacques Pitteloud, dem früheren Schweizer Botschafter in Kenia, eingestellt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier stellt das Verfahren gegen Jacques Pitteloud ein.
  • Gegen den früheren Schweizer Botschafter in Kenia wurde wegen Nötigung ermittelt.
  • Parteien des Bundesstrafgerichts können mit einer Beschwerde das Urteil noch anfechten.

Die Untersuchung gegen den früheren Schweizer Botschafter in Kenia, Jacques Pitteloud, wird eingestellt. Das hat der mit dem Verfahren betraute Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier entschieden.

Zwei kenianische Brüder warfen Pitteloud in einer Anzeige von 2015 vor, sie unter Druck gesetzt zu haben. Er soll ihnen die Einstellung einer Strafuntersuchung in Aussicht gestellt haben, wenn sie 50 Millionen Franken bezahlen würden. Die Betroffenen lehnten ab. Gegen sie führte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Geldwäscherei.

Bundesstrafgericht kann Entscheid anfechten

Die Handlungen Pittelouds seien zulässig gewesen, hielt die Waadtländer Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung zur Einstellung der Untersuchung nun fest, nannte aber keine Einzelheiten. Nur: Der abzuklärende Straftatbestand der versuchten Nötigung sei in den Augen der Staatsanwaltschaft nicht gegeben.

Das Bundesstrafgericht kann das Urteil mit einer Beschwerde anfechten.
Das Bundesstrafgericht kann das Urteil mit einer Beschwerde anfechten. - Keystone

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann von den Parteien beim Bundesstrafgericht mit einer Beschwerde angefochten werden. Der Walliser Pitteloud arbeitet nach wie vor für das Aussendepartement EDA, als Direktor Ressourcen. Er galt als Anwärter für den Posten des Direktors des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).

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