Ermittlungen wegen Geldwäscherei: Lombard Odier unter Beschuss
Die Bundesanwaltschaft erhebt wegen Geldwäscherei Anlage gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier. Hintergrund sind Geldflüsse der Usbekin Gulnara Karimova.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat am Freitag Anklage gegen die Privatbank Lombard Odier und einen ehemaligen Mitarbeiter wegen Geldwäscherei erhoben. Die Bank könne «eine entscheidende Rolle bei der Verschleierung von Erlösen aus den Aktivitäten des (...) 'Office'» gespielt haben.
Laut «Handelszeitung» stuft die BA dieses «Office» als kriminelle Organisation ein, Gulnara Karimova soll deren oberste Chefin gewesen sein. Karimova ist die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten Islom Karimov, auch gegen sie wurde wegen Geldwäscherei ermittelt.
Es habe sich der Verdacht erhärtet, dass ein Teil der in der Schweiz gewaschenen Gelder über Lombard Odier transferiert wurde. Die Bank weist die Anschuldigungen zurück und betont ihre Kooperation mit den Behörden seit Beginn der Untersuchung im Jahr 2012.
Karimova und das «Office»
Die Anklage gegen Lombard Odier stützt sich auf eine frühere Anklage der BA gegen Karimova aus dem Jahr 2023. Damals wurde ihr vorgeworfen, «Lenkerin einer in verschiedenen Ländern aktiven kriminellen Organisation» gewesen zu sein.
Laut aktueller Anklageschrift soll sie «mindestens von 2001 bis 2013 eine kriminelle, hierarchische Organisation namens 'Office' aufgebaut und geleitet haben».
Diese Organisation habe aus mehreren Dutzend Personen und zahlreichen Unternehmen bestanden. In der Schweiz soll die Organisation ihre Aktivitäten im Jahr 2005 aufgenommen haben, um Gelder aus kriminellen Machenschaften zu verstecken.
«Schwere Versäumnisse» führen zu Anklage wegen Geldwäscherei
Karimova befindet sich derzeit in Usbekistan im Gefängnis. Sie wurde 2019 wegen Verstosses gegen die Bedingungen ihres Hausarrests inhaftiert und 2015 wegen Veruntreuung und Erpressung verurteilt.
Zwischen 2005 und 2012 soll das «Office» in der Schweiz Vermögenswerte gewaschen haben, die aus Verbrechen stammten. Lombard Odier soll bei Eröffnung und Führung der Geschäftsbeziehungen die damaligen Standards bei der Geldwäschebekämpfung verletzt zu haben.
Versäumnisse habe es bei der Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhtem Risiko gegeben. Auch die interne Organisation der Bank steht laut «Handelsblatt» in der Kritik.
Auswirkungen für Lombard Odier?
Peter Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, bezeichnet die Anklage wegen Geldwäscherei gegen eine Bank als «höchst aussergewöhnlich». Er erklärt gegenüber dem «Handelsblatt»: «Strafrechtlich droht Lombard Odier höchstens ein Bussgeld.»
Allerdings könnte eine Verurteilung auch Sanktionsmassnahmen der Finanzmarktaufsicht Finma zur Folge haben. Kunz: «Sicher ist, dass die Anklage für Lombard Odier ein Reputationsproblem bedeutet».
Die Finma erklärte, sie habe in diesem Fall bereits ein Verfahren geführt und 2014 abgeschlossen. «Wie üblich sorgt die Finma bei Kenntnis von Missständen dafür, dass der ordnungsgemässe Zustand wiederhergestellt wird», so eine Stellungnahme.
Rechtslage bei Geldwäsche
In der Schweiz ist Geldwäscherei gemäss Artikel 305 des Strafgesetzbuches strafbar. In schweren Fällen drohen bei Verurteilungen wegen Geldwäscherei bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe.
Banken und andere Finanzintermediäre sind verpflichtet, die Identität ihrer Kunden und die wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen. Sie müssen verdächtige Transaktionen melden und bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei die Behörden informieren.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften. Bei Verstössen kann sie Sanktionen verhängen, die von Verwarnungen bis zum Entzug der Bankenlizenz reichen können.