Erste Reaktionen auf Corona-Bundesratsentscheid

Keystone-SDA
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Bern,

Heute Mittwoch verkündete der Bundesrat neue Corona-Massnahmen. Lehrer sowie die Wirtschaft und Gewerkschaften zeigen sich zufrieden, Kulturschaffende nicht.

Lehrerin Klassenzimmer Lehrerberuf coronavirus
Lehrerin in einem Klassenzimmer. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verkündete am Mittwoch neue Massnahmen gegen das Coronavirus.
  • Unter anderem gilt in Sekundarschulen neu eine Maskenpflicht.
  • Die Lehrer sind laut ihren Verbänden zufrieden.

Die Lehrer sind nach Angaben ihrer Verbände zufrieden mit der Maskenpflicht in Klassen ab der Sekundarstufe II. Sie hoffen indessen auch auf Regeln für die Volksschule.

Die Situation rechtfertige die Massnahme. Dies erklärten Dagmar Rösler, Präsidentin des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), und ihr Pendant Samuel Rohrbach vom Westschweizer Lehrerverband am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Coronavirus Maskenpflicht
Die Stadt Luzern führt ab Montag eine generelle Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse ein. - Keystone

Rohrbach erklärte, die Lage scheine so schwierig wie im Frühling. Darum sollten die Schutzmassnahmen überall gleich sein. Er weist indessen auf einen Widerspruch hin. Kinder über zwölf Jahren müssten im öffentlichen Raum zwar landesweit Masken tragen, an den Schulen je nach Kanton aber nicht.

Auch Wirtschaft und Gewerkschaften mit Massnahmen zufrieden

Auch die Wirtschaft ist mit den Massnahmen zufrieden. Sie ist erleichtert, dass es zu keinem zweiten Lockdown kommt. Die Gewerkschaften fordern währenddessen Schutz für Arbeitsplätze.

«Massnahmen Ja, Schliessungen Nein», schreibt der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse am Mittwoch in einer Stellungnahme. Die vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen seien angesichts der hohen Fallzahlen und der stark steigenden Belastung der Gesundheitseinrichtungen unausweichlich. Sie seien aber im Vergleich zu einem Lockdown tragbar.

Lockdown Massnahmen Wirtschaft
Der mehrwöchige «Lockdown» der Schweizer Wirtschaft wegen der Coronavirus-Pandemie führte zu Kosten in Milliardenhöhe. (Archivbild) - Keystone

Auch vonseiten der Gewerkschaften wird die schärfere Gangart des Bundesrats begrüsst. Damit das Gesundheitssystem nicht überlastet werde, brauche es zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie, hält der Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) fest.

Vermehrt Kontrollen der Schutzkonzepte am Arbeitsplatz

Die Hauptinfektionsherde befänden sich ausserhalb der Arbeitswelt, was auch mit den von den Firmen erstellten Schutzkonzepten zusammenhänge, schreibt der SGB weiter. Umso wichtiger sei es, vermehrt Kontrollen durchzuführen und «schwarze Schafe» auszumachen, damit alle Firmen über wirksame Schutzkonzepte verfügen.

Sorgen bereiten dem SGB der mit der zweiten Corona-Welle wachsende Druck auf die Wirtschaft und damit verbundene Entlassungen. Eine Entlassungswelle müsse mit flankierenden Massnahmen wie der Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze verhindert werden, lautet die Forderung.

Holenstein Gastro
Leere Tische sind in der Gastronomie immer noch keine Seltenheit. (Symbolbild) - dpa

Für die von der Pandemie stark betroffenen Branchen wie die Gastronomie oder den Event- und Kulturbereich braucht es rasch umsetzbare Härtefallregeln. Da sieht der Gewerkschaftsbund auch die Kantone in der Pflicht. Sie müssten bereits heute die gesetzlichen Grundlagen für Beihilfen sowie allfällige Überbrückungsbeiträge schaffen.

Parteien reagieren weitgehend positiv

Die Parteien haben weitgehend positiv auf die Entscheide des Bundesrates reagiert. Die FDP fordere Bundesrat Alain Berset jedoch zum wiederholten Male auf, den Menschen und Unternehmen mit einem Koordinatensystem mehr Planungssicherheit zu geben. Es könne nicht sein, dass solche einschränkenden Massnahmen unbefristet ergriffen würden, ohne eine Perspektive, wann und wie es weitergehen könnte.

Alain Berset
Bundesrat Alain Berset trägt eine Maske, nach einer Medienkonferenz des Bundesrates zur aktuellen Lage und Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Bern. - keystone

Die SVP Schweiz lehnt einen zweiten Lockdown entschieden ab, wie die Partei am Abend mitteilte. Sie unterstütze aber Massnahmen, «die gleichzeitig den Gesundheitsschutz der Menschen und ein Aufrechterhalten der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen». Die Partei appelliert an die Eigenverantwortung der Menschen. In der aktuellen Pandemie-Situation müsse «jeder besorgt sein, dass er gesund bleibt, damit es andere auch bleiben».

Die SP Schweiz begrüsste die vom Bundesrat beschlossenen gesundheitspolizeilichen Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Partei habe jedoch kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat bei den dringend notwendigen wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen zaudere, statt «mit angemessenen Schritten den betroffenen KMU das Überleben zu sichern».

Nicht nur positive Reaktionen

Wie Bundesrat am Mittwoch mitgeteilt hat, sind in der Schweiz bis auf weiteres nur noch kulturelle Anlässe mit maximal 50 Personen erlaubt. Zahlreiche Aufführungen und Festivals wie etwa das JazzOnze+ Festival in Lausanne, das vom 29. Oktober bis am 1. November hätte stattfinden sollen, bedeutet das gemäss umgehend verschickten Communiqués eine kurzfristige Absage.

theater
Eine Aufnahme in einem Theater. (Symbolbild) - keystone

Und schlimmer noch: «Die Limite von 50 Personen entspricht de facto einem Berufsverbot für die meisten Veranstaltenden und schlussendlich auch für die Kulturschaffenden», sagt Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der Swiss Music Promoters Association (SMPA) auf Anfrage von Keystone-SDA. Um Konzerte oder Aufführungen kostendeckend durchführen zu können, brauche es mehr Publikum.

Für den Kultursektor bedeuten diese Massnahmen laut Breitenmoser also eine weitere Leidenszeit und mangelnde Planungsmöglichkeiten. Von «Ohnmachtsgefühlen» ist in der Medienmitteilung die Rede, die die SMPA nach der Bundesratssitzung veröffentlicht hat. Die Kurzarbeit für Angestellte sowie der Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige und arbeitgeberähnliche Personen müsse uneingeschränkt weitergeführt werden.

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