Etappensieg für Pilatus bei Verbot für Arbeiten in Saudi-Arabien
Pilatus soll die Arbeit in Saudi-Arabien und den Arabischen Emiraten verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht zweifelt den Entscheid des EDA an.
Das Wichtigste in Kürze
- Das EDA hat Pilatus die Wartungsleistungen in Saudi-Arabien verboten.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun gegen das Verbot ausgesprochen.
- Das Departement hat seine Entscheidung ohne Konsultation des Bundesrates getroffen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat Pilatus die Wartungsleistungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten. Die Entscheidung fiel jedoch ohne vorgängige Konsultation des Bundesrates. Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot entschieden.
Das EDA hat das öffentliche Interesse an der Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und deren Wohlfahrt nicht wie nötig berücksichtigt. So heisst es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Pilatus Flugzeugwerke in Stans NW seien ein wichtiger Arbeitgeber in der Innerschweiz. Zudem gehöre das Unternehmen wegen seines Wissens und seiner Kapazitäten im Flugzeugbau zur Technologie- und Industriebasis der Schweiz.
Bundesrat muss Bewilligung prüfen
Stehen hohe Staatsinteressen auf dem Spiel, können illegale Tätigkeiten ausnahmsweise bewilligt werden. Dies gilt auch für Arbeiten, die laut dem Bundesgesetz über im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen (BPS) verboten sind. Das Gesetz sieht eine entsprechende Ausnahmeregelung vor. Die Bewilligung muss durch den Bundesrat erteilt werden.
Erst wenn dieser von einer Bewilligung absieht, liegt der Ball beim EDA. Dieses muss anschliessend eine anfechtbare Verfügung mit einem Verbot erlassen. Dieser Weg ist nach dem vorliegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu beschreiten.
Das EDA hat gemäss Gericht anstelle des Bundesrats eine politische Beurteilung vorgenommen, die ihm gemäss Gesetz nicht zukommt.
Pilatus unterstützt Streitkräfte
Pilatus wurde Ende Juni 2019 die logistische Unterstützung der Flugstreitkräfte Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate verboten. Davon sind die Trainingsflugzeuge des Typs PC-21 und die dazugehörigen Simulatoren betroffen.
Grundlage für das Verbot war das BPS. Mit der Dienstleistung von Mitarbeitern von Pilatus wird in beiden Ländern ein Beitrag an die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte geleistet. Mit den Flugzeugen und den Simulatoren werden Piloten der Streitkräfte ausgebildet.
Die beiden Länder beteiligen sich jedoch am Krieg in Jemen. Mit der Duldung der logistischen Unterstützung durch den Bund werde die aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz aufs Spiel gesetzt. So argumentierte das EDA, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.