Aufsichtsbehörde übernimmt Disziplinaruntersuchung im Fall Lauber
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) übernimmt ab sofort die Leitung der Disziplinaruntersuchung im Fall Michael Lauber.
Das Wichtigste in Kürze
- Die AB-BA übernimmt die Leitung im Fall Lauber nahtlos.
- Das Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt hätte nicht extern vergeben werden dürfen.
- Nun wird die Sache weiter verzögert.
Die AB-Ba hat die Leitung im Fall von Bundesanwalt Michael Lauber übernommen. Damit reagiert die Behörde auf einen am Freitag veröffentlichten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
«Die AB-BA will ein objektives und faires Verfahren sicherstellen, das ordnungsgemäss und rechtmässig durchgeführt wird.» Das sagte Silvia Wellinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Aufsichtsbehörde, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Behörde sei sich der Dringlichkeit der Untersuchung bewusst, so Wellinger. Deshalb habe sie sich dazu entschlossen, die Leitung der Untersuchung nahtlos zu übernehmen.
Fall Michael Lauber darf nicht an Externe weitergegeben werden
Die AB-BA hatte Anfang Juli den emeritierten Professor Peter Hänni für die Disziplinaruntersuchung im Fall Lauber eingesetzt. Das am Freitag veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts untersagt der AB-BA jedoch, die Untersuchung an externe Fachpersonen zu delegieren.
Die Übernahme der Untersuchung bedeutet aber nicht, dass die AB-BA den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts akzeptiert. «Wir werden den Entscheid nun genau analysieren», sagte Wellinger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Mit der Disziplinaruntersuchung sollen Laubers Aussageverhalten gegenüber der AB-BA sowie seine Handlungen innerhalb des Fifa-Verfahrenskomplexes disziplinarrechtlich geklärt werden.