Ethikkommission gegen indirekte Impfpflicht
Die Schweizer Ethikkommission spricht sich klar gegen eine indirekte Impfpflicht aus. Zur Freiheit gehöre das Recht, sich dem Ansteckungs-Risiko auszusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das 3G-Prinzip umfasst geimpfte, genesene und negativ getestete Personen.
- Die Nationale Ethikkommission spricht sich gegen die Reduktion auf ein 2G-Prinzip aus.
- Die Beschränkung auf Geimpfte und Genesene würde die Wahlfreiheit untergraben.
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) betont, dass auch eine indirekte Impfpflicht das Prinzip der Wahlfreiheit beim Impfen untergräbt und deshalb nicht gerechtfertigt ist. Zur Freiheit gehört laut Ethikkommission das Recht, sich den Risiken einer Ansteckung auszusetzen.
Die NEK fordert, dass am 3G-Prinzip – das geimpfte, genesene und negativ getestete Personen einschliesst –, festgehalten wird, wie sie in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.
Dieses Prinzip sei verhältnismässiger und deutlich besser gerechtfertigt als eine Beschränkung des Zugangs allein auf geimpfte und genesene Personen.
Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach Meinung der NEK wird zwar der Grundsatz der Eigenverantwortung immer wichtiger, gerade wenn es darum geht, Erkrankungsrisiken einzugehen. Die gesellschaftliche Solidarität bleibe aber ein entscheidender Faktor bei der erfolgreichen Bewältigung des Coronavirus und für den langfristigen Umgang damit.
Das Ziel einer höheren Impf-Quote müsse mit anderen Massnahmen erreicht werden, etwa «durch proaktive und angemessene Information und niederschwelligen Zugang für bildungsferne Bevölkerungsgruppen».
Zugleich sei zu beachten, dass der Fokus auf das Impfen nicht von der Aufgabe ablenken dürfe, weiter in wirksame und einfach zugängliche Behandlungen von Covid-19-Erkrankungen zu investieren.