Ex-Gefängniswärter nach Sex mit Insassinnen freigesprochen

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Gland,

Ein ehemaliger Gefängniswärter von Nyon VD wurde vom Vorwurf der sexuellen Nötigung von zwei Insassinnen freigesprochen. Es liege kein Straftatbestand vor.

Ex-Gefängniswärter
Der Eingang des Gefängnisses La Tuilière in Lonay VD. Hier war der Angeklagte als Vollzugsbeamter und Küchenchef tätig. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliger Gefängniswärter von La Tuilière in Lonay VD wurde freigesprochen.
  • Ihm wurde vorgeworfen, zwei Insassinnen des Frauengefängnis sexuell genötigt zu haben.
  • Das Gericht von La Côte entschied jedoch, dass kein Straftatbestand vorliegen würde.

Ein ehemaliger Gefängniswärter ist am Dienstag in Nyon VD vom Vorwurf der sexuellen Nötigung von zwei Insassinnen freigesprochen. Das Gericht des Bezirks La Côte kam zum Schluss, dass zwar ein berufliches Versagen, aber kein Straftatbestand vorliege.

Die Taten ereigneten sich zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 im Frauengefängnis La Tuilière in Lonay VD. Dort war der Angeklagte als Vollzugsbeamter und Küchenchef angestellt.

Beide Frauen inzwischen in Heimatland zurückgekehrt

Laut Anklageschrift nutzte der 50-Jährige seine Macht aus, um zwei weibliche Inhaftierte zu sexuellen Handlungen in den Küchenräumlichkeiten zu zwingen. Die beiden Frauen aus Brasilien wurden inzwischen aus dem Gefängnis entlassen und kehrten in ihr Land zurück.

Nach Ansicht des Gerichts haben die beiden Inhaftierten diesen Praktiken jedoch «freiwillig zugestimmt». Es stellte fest, dass die beiden Brasilianerinnen manchmal selbst die «Initiative» ergriffen hatten, um den 50-Jährigen sexuell zu erregen.

La Tuilière
Das Gefängnis La Tuilière in Lonay VD. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Der Vollzugsbeamte wurde entlassen und im Frühjahr 2020 nach einer internen Untersuchung des waadtländischen Strafvollzugsdienstes der Staatsanwaltschaft gemeldet. Anschliessend verbrachte er einen Monat in Untersuchungshaft.

Eine Genugtuung für den moralischen Schaden, insbesondere nach dem Monat U-Haft, die der Angeklagte geforderte hatte, lehnte das Gericht ab.

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