Exit leistet weiter Sterbehilfe für Menschen im Ausland
Im Ausland wohnhafte Mitglieder können weiterhin auf die Dienste von Exit zurückgreifen. Ein Antrag, der dies ändern wollte, ist abgelehnt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Exit ist für Mitglieder, die im Ausland wohnen, immer noch verfügbar.
- Die Generalversammlung hat entsprechende neue Statuten gutgeheissen.
- Zuvor gab es einen Antrag, der die Sterbehilfe auf die Schweiz beschränken wollte.
Die Sterbehilfeorganisation Exit leistet weiterhin Freitodhilfe für im Ausland wohnende Mitglieder. Die schriftlich durchgeführte Generalversammlung hiess die neuen Statuten gut. Der Vorstand hatte den Antrag, die Sterbehilfe auf in der Schweiz wohnhafte Menschen zu beschränken, vor der Versammlung fallen lassen.
Von den über 140'000 Mitgliedern gingen 8259 Stimmbogen ein, wie Exit nach der Versammlung heute Dienstag mitteilte.
Den neuen Statuten ging ein zwei Jahre dauerndes Verfahren voraus. In der Statutenrevision hatte der Vorstand zunächst vorgeschlagen, dass nur noch Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz Mitglieder werden können. Damit hätten nur sie ein Recht auf die Dienste von Exit gehabt.
Ausland-Sterbehilfe verursacht grossen Aufwand
Grund für den Antrag war der grosse Aufwand für Freitodbegleitungen von Menschen aus dem Ausland. Darunter fallen gemäss Exit etwa die oft komplizierte Anreise, Abklärungen vor Ort oder Arztzeugnisse aus dem Ausland.
Schon in der Vernehmlassung äusserten sich zwei Drittel der Antwortenden ablehnend zu dieser Änderung. Aufgrund des negativen Echos liess der Vorstand seinen Vorschlag fallen und behielt die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft unverändert bei.
Gemäss den Statuten können Menschen ab 18 Jahren mit Schweizer Bürgerrecht sowie Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz Exit beitreten. 2020 begleitete die Organisation zehn Mitglieder aus dem Ausland in den Freitod. Nach eigenen Angaben sind das ein Prozent der insgesamt 913 Freitodbegleitungen im vergangenen Jahr.