Fahrende sind trotz verstrichener Frist noch auf Hefenhofen-Quälhof
Obwohl die Aufenthaltsbewilligung am 5. Juni auslief, befinden sich noch immer sechs Wohnwagen von Fahrenden auf dem Areal in Hefenhofen TG. Was ist passiert?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Fahrenden in Hefenhofen TG haben ihren Aufenthalt verlängert.
- Eigentlich hätte die Gruppe mit ihren zehn Wohnwagen am 5. Juni abreisen sollen.
- Jedoch dürfen sie wegen eines Zwischenfalls doch noch bis am 11. Juni bleiben.
Von zehn Wohnwagen sind zwar nur noch sechs verblieben, jedoch hätten eigentlich alle am 5. Juni abreisen sollen.
Die Fahrenden, die auf dem Areal des Skandalbauern Ulrich K. in Hefenhofen TG verweilen, haben ihren Aufenthalt verlängert. Wie haben sie das erreicht?
Die Gruppe war am 22. Mai angereist, woraufhin ihr eine einmalige Betriebsbewilligung für zwei Wochen ausgestellt wurde. «Eine Verlängerung war von Anfang an klar ausgeschlossen», erklärt Gemeindepräsident Thomas Schnyder auf Anfrage von Nau.ch.
Fahrende wollten länger bleiben
Dennoch hätten die Fahrenden letzte Woche einen Antrag um Verlängerung gestellt, so Schnyder. Das Gesuch wurde von der Gemeinde Hefenhofen TG abgelehnt, weshalb bereits vier Wohnwagen abgereist sind.
Jedoch habe ein Kleinkind der Fahrenden-Gruppe mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und befinde sich deshalb in ärztlicher Behandlung. «Im Sinne der Verhältnismässigkeit» sei der Vollzug der angedrohten Konsequenzen bis am 11. Juni aufgeschoben worden.
Die Fahrenden haben dem Gemeindepräsidenten persönlich versprochen, das Gelände bis dann zu verlassen.
Nachbar spricht von Ausrede
Ein Nachbar des Skandalbauern, Bruno Straub, wirkt misstrauisch. «An anderen Orten haben sie schon dieselben Ausreden gebracht», bemerkt er im Gespräch mit Nau.ch. Jedoch seien sie dieses Mal sehr anständig gewesen und hätten nicht gestört, «absolut nicht».
Der Bauer, der das Feld an die Fahrenden vermietet, wurde im März wegen Tierquälerei angeklagt – und schuldig gesprochen.
Das Bezirksgericht Arbon TG verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sehr viel höhere Strafe gefordert: sechs Jahre und vier Monate Gefängnis.