Stadt Zürich

Fake-Anwaltsbrief sollte Hetzer von Büsi-Quäler einschüchtern

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Im Internet wird heftig gegen den Büsi-Quäler und seine Familie gehetzt. Ein falscher Anwaltsbrief hat jedoch einige der Online-Hetzer eingeschüchtert.

Katze Tötung Büsi
Einer der Mittäter hält die zu Tode gequälte Katze noch in die Kamera. - Screenshot Snapchat

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein derzeit kursierendes Internet-Video zeigt, wie zwei Männer ein Büsi zu Tode quälen.
  • Seither wird im Internet gegen den mutmasslichen Täter und seine Familie gehetzt.
  • Ein falscher Anwaltsbrief sorgt bei den Online-Hetzern aber für Einschüchterung.

Nach dem Erscheinen eines Katzenquälvideos wird auf Tiktok und Instagram weiter gegen den mutmasslichen Täter (16) und dessen Familie gehetzt. Die Gewaltaufrufe sind eigentlich strafbar, doch das schreckte die militanten Tierschützer bisher nicht ab.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, haben nun aber besonders aktive Hetz-Accounts ein Anwaltsschreiben erhalten. Ein Schreiben des Zürcher Anwaltsbüros Prof. Giger und Partner flatterte demnach in ihre Mailbox.

Mit diesem gefälschten Anwaltsbrief sollten Nutzer im Internet eingeschüchtert werden, die gegen den Büsi-Quäler und seine Familie hetzten. - TikTok

Dort wird den Online-Hetzern mit einer «hohen Geldstrafe sowie einer Freiheitsstrafe gedroht», wenn sie ihre Posts nicht sofort und permanent löschen. Zitiert wird auch ein Gesetzesartikel zu Selbstjustiz, allerdings aus dem deutschen Privatrecht, das mit der schweizerischen Gesetzgebung nichts zu tun hat.

Anwaltsbrief ist eine Fälschung

Wie es in dem Bericht weiter heisst, zeigt schliesslich auch eine Anfrage beim angeblichen Urheberbüro, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt. Die Anwälte behalten sich demnach auch rechtliche Schritte vor, weil eine Urkundenfälschung «strafrechtlich relevant erscheint».

Das Delikt müsse aber auch unabhängig von einer Anzeige von Amtes wegen verfolgt werden, so die Anwälte weiter. «Wie auch der öffentliche Gewaltaufruf gegenüber der mutmasslichen Täterschaft.»

Naheliegend wäre demnach, dass das E-Mail aus dem Umfeld des mutmasslichen Tierquälers stammt und damit ein Ende der Hetze bewirkt werden soll. Wie die «AZ» schreibt, wurde dieses Ziel schliesslich auch teilweise erreicht. Denn manche Hetz-Accounts hätten ihre Posts als Reaktion auf die E-Mail gelöscht.

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