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Fall Maudet: SRF unterliegt vor Bundesgericht mit Rekurs

Keystone-SDA
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Zürich,

In der «Rundschau» berichtete das SRF über den Fall Maudet. Dieser hat Beschwerde beim schweizerischen Bundesgericht eingereicht und nun Zustimmung erhalten.

Schweizerisches Bundesgericht
Erfolg vor Bundesgericht für den Genfer Staatsrat Pierre Maudet. Der frühere FDP-Politiker hatte eine Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen eingereicht. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Rundschau» von SRF zeigte eine Sendung über den Fall Maudet.
  • Das SRF musste sich nun wegen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verantworten.
  • Der Rekurs des Schweizer Fernsehens wurde vor Gericht abgewiesen.

Das Schweizer Fernsehen SRF ist mit einem Rekurs gegen eine Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt. Diese stand im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Affäre Maudet. Die Beschwerdeinstanz hatte das SRF wegen eines Beitrags über den Genfer Staatsrat gerügt.

Schweizerisches Bundesgericht: SRF hat gegen Sachgerechtigkeitsgebot verstossen

Das Bundesgericht stütze in einem Urteil vom 28. August den Entscheid der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (Ubi). Das teilten die Anwälte des Genfer Staatsrats Pierre Maudet am Montag mit.

Die Ubi war zum Schluss gekommen, dass ein Beitrag der Sendung «Rundschau» vom 3. Oktober 2018 gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen hatte. In der Sendung ging es um die Reise Maudets nach Abu Dhabi.

Pierre Maudet
Pierre Maudet blickt nach unten. - Keystone

Dabei ging es um «die Akte Maudet und was das mit der Schweizer Drehscheibe für dreckiges Gold zu tun hat». Der ehemalige FDP-Politiker erhob gegen den Beitrag des Politmagazins Beschwerde. In der Abstimmung war diese mit fünf zu drei Stimmen gutgeheissen worden. Die Ubi gelangte zur Ansicht, dass sich die Öffentlichkeit keine eigene Meinung über die Zusammenhänge habe bilden können.

Ubi-Entscheid soll Medienfreiheit einschränken

Diesen Entscheid wollte das SRF nicht auf sich sitzen lassen und ging vor Bundesgericht. Das Fernsehen machte geltend, der Ubi-Entscheid gegen den Beitrag der Sendung «Rundschau» schränke die Medienfreiheit ein. Eine Auseinandersetzung mit dem Fall Maudet sei nach den Enthüllungen in Genf nötig geworden. Damit müsse sich ein Staatsrat abfinden.

Dass es nie eine Frage des Goldes während seiner Reise gegeben habe, wird angezweifelt. Dies betont das SRF hinsichtlich der angeblichen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Ausserdem wies das SRF den Vorwurf zurück, es habe nur Kritikern des Politikers das Wort erteilt. Damals sei keine unabhängige Person bereit gewesen, für ihn einzustehen.

Problematischer Hinweis auf Goldhandel bezüglich Maudet

In seinem Urteil erkennt das Bundesgericht zwar an, dass es wichtig sei, das öffentliche Leben einer solchen Persönlichkeit zu beleuchten. Dasselbe gelte für in die Schweiz importiertes Gold, das dort von arabischen Unternehmen kontrolliert werde.

Goldpreis
Goldbarren in unterschiedlicher Grösse liegen bei einem Goldhändler in München (Bayern) in einem Tresor. Der Goldpreis steigt. - dpa

Als problematisch erachteten die Richter hingegen die Hinweise auf Maudet über den Goldhandel. Der neutrale Betrachter könne den Eindruck gewinne, dass das Thema des Goldtransfers nur wegen der Affäre Maudet behandelt worden sei.

Letztlich bleibe auch offen, welche Rolle das Gold während Maudets umstrittener Reise in die Emirate gespielt habe. In der Öffentlichkeit werde einseitig die Ansicht vertreten, dass der Magistrat eine Schlüsselrolle im Edelmetallhandel spiele. Nach Ansicht des Bundesgerichts gibt es kein Gegengewicht zum möglichen Eindruck, dass das Verhalten von Maudet der Korruption ähnle.

Erinnerung an die rechtliche Grundlage

Die Weigerung Maudets, sich zu äussern, entbinde die Redaktion nicht von der Pflicht, sein Verhalten in einen Gesamtkontext zu stellen. Die Objektivität verlange eine Erinnerung an die rechtlichen Grundlagen des Goldhandels. Auch die Rolle von Bundesrat und Parlament muss klargestellt werden, anstatt sich auf eine einzelne Person zu konzentrieren.

Die «Rundschau» habe vor der Veröffentlichung der Sendung mehrfach versucht, eine Stellungnahme von Maudet einzuholen. Auch wurde ihm ein Interview angeboten. Dies berichtet das SRF in einer Stellungnahme zum Urteil.

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