Fast die Hälfte der Luzerner Betriebe verkaufte Alkohol an Teenager
Im Kanton Luzern führte die Polizei 2018 bei 62 Betrieben Alkoholtestkäufe mit Jugendlichen durch. Bei 45 Prozent der Käufe erhielten die Teenager Alkohol.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Luzerner Polizei hat an 62 Betrieben und 32 Festwirtschaften Testkäufe durchgeführt.
- Jugendliche versuchten dabei, Alkohol zu kaufen.
- Dies gelang bei 45 Prozent aller Betrieben und 69 Prozent aller Festwirtschaften.
Die Luzerner Polizei hat im vergangenen Jahr Alkoholtestkäufe durchgeführt. So wurden neben 32 Festwirtschaften 21 Restaurationsbetriebe und 41 Verkaufsgeschäfte getestet. 28 der 62 getesteten Betrieben verkauften alkoholische Getränke an Jugendliche. Das ergibt eine Quote von 45 Prozent.
Doch das schlechte Abschneiden im Jahr 2018 ist nicht neu, wie Urs Renggli von Gastgewerbe und Gewerbepolizei sagt. Bereits in den Jahren davor sei die Quote der Testkäufe schwach gewesen.
Schlechtere Quoten an Festen
Bei 25 Betrieben wurden Nachkontrollen durchgeführt. Sechs davon verkauften erneut illegal Alkohol an Jugendliche. Bei den Festwirtschaften, etwa ein Festival oder ein Stadtfest, bekamen die Jugendlichen gar an in 69 Prozent der Fälle Alkohol.
«Das Ergebnis ist nicht sehr befriedigend», so Renggli. Es sei eine Frage der Ressourcen. Man sei «auf dem Zahnfleisch». Im Jahr 2017 konnten keine Testkäufe durchgeführt werden. Es fehlte dem Kanton schlicht an Geld – wegen der Spar- und Tief-Steuer-Politik.
Um die Einkäufe durchzuführen, meldet sich die Polizei bei der Akzent Prävention und Suchttherapie. Diese kümmert sich um Begleitpersonen und Jugendliche, die die Testkäufe durchführen. Doch es gibt einige Regeln.
Ausweis muss gezeigt werden
«Die Testkäufer dürfen sich nicht schminken, um älter auszusehen, nicht lügen und müssen den Ausweis, wenn nachgefragt wird, zeigen», sagt Renggli. Doch der Polizist konnte ein interessantes Phänomen feststellen: «Selbst wenn die Testkäufer den Ausweis zeigten, bekamen sie oft verbotenerweise Alkohol.»
Renggli kann über den Grund nur mutmassen: «Entweder können die Personen auf Grund der Situation das Alter nicht errechnen oder sie sehen zwar den Ausweis, aber prüfen diesen nicht richtig.» Daher wird auf Hilfsmittel und Prävention gesetzt. Es wird beispielsweise eine Alterstabelle zur Verfügung gestellt, die einfach zeigt, ob ein Jahrgang kaufberechtigt ist.
Druck aufbauen mit Tests
Nach den Testkäufen werden die Ergebnisse gemeldet. Wer den Test nicht bestanden hat, erhält einen Brief und wird erneut besucht. Kommt es wieder zu einer Zuwiderhandlung, werden die Betriebe verwarnt. » Wiederholte Verstösse könnten zu einem beschränkten Alkoholverkaufsverbot führen.
Renggli: «Mit den Testkäufen wollen wir das Thema Jugendschutz in Erinnerung rufen» Sensibilisierung sei ebenso wichtig. «Das Ziel ist aber nicht, möglichst viele Betriebe zu erwischen», sagt Renggli, «sondern dass möglichst wenig Jugendliche erhalten.» Der Alkohol wird übrigens nach den Testkäufen vernichtet.