Lasche Alkohol-Kontrollen beim Self-Checkout von Coop?
Kaufen Kunden am Self-Checkout-Automaten Alkohol, muss der Verkauf freigegeben werden. Doch das System ist in der Kritik.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Coop können Alk-Verkäufe am Self-Checkout-Automat aus der Ferne freigegeben werden.
- Dafür gibt es Kritik vom Blauen Kreuz und der Stiftung für Konsumentenschutz.
Wollen Jugendliche Alkohol kaufen, haben sie es an der Kasse meist schwer. Lieber einmal zu viel als zu wenig will die Kassiererin den Ausweis sehen. Jugendschutz ist wichtig, sind sich alle einig.
Kauft jemand am Self-Checkout-Automat bei Coop Alkohol, muss das Personal den Verkauf freigeben. Doch: «Bei meinem letzten Einkauf kam keine Verkäuferin vorbei, als ich die Flasche Baccardi einscannte», sagt ein Nau-Leser. «Wie will Coop dann den Jugendschutz wahrnehmen?», fragt der 25-Jährige.
Coop-Sprecherin Alena Kress erklärt, dass Kontrollen auch beim Self-Checkout stattfänden. Ein Verkäufer befindet sich darum immer in der Nähe der Automaten. Dieser muss bei einem Alkohol-Kauf bestätigen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Dazu muss der Verkäufer aber nicht zwingend direkt am Automaten den Verkauf freigeben. «Unsere Kassiererinnen und Kassierer können den Kauf von Alkohol seit der Einführung der Self-Checkout-Kassen auch per Tablet freigeben, wenn ein Kunden eindeutig volljährig ist.» Sie betont, dass Coop «grossen Wert» auf die Einhaltung Jungendschutzmassnahmen lege.
«Meistens reicht ein Blick nicht»
Doch Konsumentenschützerin Sara Stalder ist skeptisch: «Meistens reicht ja ein Blick nicht, da das Aussehen täuschen kann.» Sie befürchtet, dass bei Coop die Stichproben bei den Self-Checkout-Automaten «nicht wirklich streng gehandhabt werden».
Das sieht man beim blauen Kreuz gleich. «Das Risiko ist gross, dass die Idee der visuellen Kontrolle, die im Zweifelsfalle das Vorzeigen eines Bildausweises verlangt, damit untergraben wird», sagt Präsident und SP-Nationalrat Philipp Hadorn. Er mahnt, dass die «zweckmässige und erfolgreiche Prävention zum Schutze der Jugendlichen nicht geschmälert werden darf.»