Fataler Eingriff in Sicherungsanlage führt zu Frontalkollision

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Bern,

Die Frontalkollision zweier Regionalzüge im Centovalli vom Frühling 2016 mit fünf Leichtverletzten ist auf einen Eingriff in die Sicherungsanlage zurückzuführen. Dies geht aus dem Schlussbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) zum Unfall hervor.

Zwischen Corcapolo und Intragna (Bild) kam es im Frühling 2016 zu einer Frontalkollision von zwei Regionalzügen, bei der fünf Menschen leicht verletzt wurden. Nun ist die Unfallursache geklärt.(Archivbild)
Zwischen Corcapolo und Intragna (Bild) kam es im Frühling 2016 zu einer Frontalkollision von zwei Regionalzügen, bei der fünf Menschen leicht verletzt wurden. Nun ist die Unfallursache geklärt.(Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu der Frontalkollision der beiden Regionalzüge kam es am 26. April 2016 um 08.45 Uhr.

Zu der Frontalkollision der beiden Regionalzüge kam es am 26. April 2016 um 08.45 Uhr auf offener Strecke zwischen den Bahnhöfen Corcapolo und Intragna.

Wie dem am Freitag veröffentlichten Sust-Bericht zu entnehmen ist, hatte der Fahrdienstleiter in der Betriebszentrale in Locarno-Muralto an jenem Morgen zur Behebung einer Störung Mitarbeiter des Störungsdienstes der Fart (Ferrovie Autolinee Regionali Ticinesi SA) aufgeboten.

Zwei Mitarbeiter rückten in der Folge aus und versuchten die Störung im Bahnhof Verdasio zu beheben. Als dieser Eingriff keinen Erfolg brachte, fuhren sie weiter nach Corcapolo, wo sie kurz nach 08.30 Uhr eintrafen.

Dort wurde ein Eingriff in die Sicherungsanlage vorgenommen, ohne die Zuglage abzuklären und die Anlage im Auftrag des Fahrdienstleisters in den Ortsbetrieb zu schalten, wie es im Sust-Bericht heisst. In der Folge habe die Stellwerkautomatik aufgrund der manuellen Grundstellung des falschen Blockabschnitts das Ausfahrsignal in Corcapolo auf «Fahrt» gestellt, worauf ein Zug in einen Streckenabschnitt fuhr, in dem bereits ein Gegenzug unterwegs war.

Zum Unfall beigetragen hatten Sicherungsanlagen mit eingeschränkter Funktionalität, die Ortsbedienungen nötig machten und dem Fahrdienstleiter in der Betriebszentrale wenig Möglichkeiten gäben, um in den Betriebsablauf einzugreifen. Weiter zum Unfall beigetragen hätten Streckenabschnitte ohne Gleisfreimeldesysteme, bei denen die Grundstellung des Streckenblocks genüge, um die Strecke frei zu melden sowie der von den Mitarbeitenden des Störungsdienstes selbst auferlegte Zeitdruck.

Nicht ursächlich, aber auch nicht verhindernd sei gewesen, dass die Monteure des Störungsdienstes nicht wie vorgesehen ein Funkgerät auf sich trugen. So konnten sie beim Feststellen der Gefahr die Lokführer nicht mehr rechtzeitig warnen.

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