FCZ: Adrian Winter und Mirlind Kryeziu sind wohl die Pyro-Übeltäter der Cupfeier
Bei den vermummten Personen, die auf dem Balkon des Zürcher Volkshauses während der Cupfeier eine Fackel abbrannten, dürfte es sich um FCZ-Spieler Adrian Winter und Mirlind Kryeziu handeln. Die Polizei hat ein Strafverfahren eröffnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Sonntag feierte der FC Zürich mit seinen Anhängern den Cupsieg.
- Auf dem Balkon des Volkshauses zündeten dabei zwei Vermummte Personen eine Petarde.
- Nun stellt sich heraus, dass es sich bei den Übeltätern wohl um zwei FCZ-Spieler handelt.
Am Sonntag gelang dem FC Zürich der Coup im Cup: Im Final wurde Meister YB mit 2:1 im eigenen Stadion geschlagen. Das musste natürlich ausgiebig gefeiert werden. Rund 1500 Fans bejubelten die FCZ-Helden auf dem Helvetiaplatz in Zürich.
Dabei kam es zu einer Szene, die zurzeit heftig diskutiert wird: Zwei vermummte Personen zündeten eine Fackel auf dem Balkon des Volkshauses, also direkt neben den jubelnden FCZ-Spielern. Die Stadtpolizei Zürich zeigt dafür kein Verständnis und hat wegen eines möglichen Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz ein Strafverfahren gegen zwei Unbekannte eröffnet (Nau berichtete).
FCZ-Mitarbeiter sind FCZ-Spieler
Nun berichten gleich mehrere Medien übereinstimmend, dass es sich bei den angeblichen zwei FCZ-Mitarbeitern um zwei FCZ-Spieler handelt, die Stunden vor der Aktion noch in Bern auf dem Platz standen.
Dabei werden Adrian Winter (31) und Mirlind Kryeziu (21) als Übeltäter genannt. Der Club wollte jedoch zu den Namen keine Stellung beziehen: «Wir geben keine Informationen, welche über die Medienmitteilung hinausgehen.»
Facklern drohen Geldstrafen der Stawa
Den Schuldigen drohen neben den Konsequenzen aus dem Strafverfahren der Polizei, auch noch Geldstrafen der Staatsanwaltschaft. Die beiden sind nicht die ersten Fussballer, die deswegen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten.
Als ein ZSC-Spieler zum Beispiel 2012 bei der Meisterfeier eine Petarde in der Hand hielt, wurde er im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt und musste auch die Untersuchungskosten von 1000 Franken tragen.