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Fedpol verbietet Einreisen nur bei konkreter Gefahr

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Bern,

Fedpol lehnt Gesuch der Zürcher Kantonspolizei im Fall des österreichischen Rechtsextremen Martin Sellner ab.

Martin Sellner
Martin Sellner wurde kürzlich von der Kantonspolizei Aargau abgeführt, nachdem er einen Vortrag in Tegerfelden AG hielt. - X@Martin_Sellner

Das Bundesamt für Polizei hat im Fall des österreichischen Rechtsextremen Martin Sellner ein Gesuch der Zürcher Kantonspolizei um Verhängung eines Einreiseverbots geprüft. Es erlässt aber Verbote nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen. «Der Schutz der Meinungsfreiheit ist ein fundamentales Prinzip unseres Rechtstaats, das auch im Kontext der inneren und äusseren Sicherheit gilt», schrieb das Fedpol am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

«Meinungen, sofern sie nicht mit Aktivitäten verbunden sind, die eine konkrete Gefahr darstellen oder strafrechtlich relevant sind, begründen für sich allein keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit und damit den Erlass eines Einreiseverbot», heisst es in der Stellungnahme des Fedpol weiter. «Allein eine radikale oder extreme Gesinnung reicht nicht als Grund für eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit bzw. als Rechtfertigung präventiv-polizeilicher Massnahmen aus.»

Sellners Aufenthalt bleibt unkommentiert

Das Fedpol nahm in der Stellungnahme nicht konkret Bezug auf den Fall des am Samstag von der Aargauer Kantonspolizei angehaltenen Martin Sellner. Aufgrund des Amtsgeheimnisses könne es nicht zu konkreten Einzelfällen Auskunft geben. Ein Sprecher der Zürcher Kantonspolizei bestätigte hingegen auf Anfrage, dass sein Polizeikorps das Fedpol um ein Einreiseverbot gegen Sellner ersucht hatte.

Weitere Auskünfte mache die Kantonspolizei nicht. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) wurde am Montag von den Tamedia-Zeitungen mit der Aussage zitiert, bedauerlicherweise habe der Bund darauf verzichtet, rechtzeitig eine Einreisesperre zu verhängen.

Veranstaltung trotzdem gestoppt

«Die kantonalen Polizeikräfte haben angesichts der steigenden Deliktzahlen Gescheiteres zu tun, als provokative Veranstaltungen von Rechtsextremen zu verhindern.» Sellner hätte am Samstag an einem Treffen der als rechtsextrem geltenden Organisation «Junge Tat» in Tegerfelden AG einen Vortrag halten wollen. Die Polizei bekam Wind davon, hielt Sellner an und wies ihn vom Aargauer Kantonsgebiet weg.

Die Begründung lautete, dies sei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Verhinderung von Konfrontationen mit Personen der Gegenseite erfolgt. Martin Sellner ist der ehemalige Kopf der Identitären Bewegung in Österreich. Er referierte bei einem kürzlich bekanntgewordenen Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam (D) über «Remigration», also dass eine grosse Zahl von Menschen ausländischer Herkunft beispielsweise Deutschland verlassen sollen – auch unter Zwang.

Kommentare

User #6430 (nicht angemeldet)

Unfassbar, wie durch dieses Portal mit Meinungen umgegangen wird!

Scorpius

Ab wann gilt man als Rechtsextrem? Gibt es dazu Normen oder stichhaltige Anhaltspunkte oder reicht es schon, wenn man feststellen muss, dass die Strassen dem aktuellem Verkehrsaufkommen nicht mehr gerecht werden? Ist Kritik am aktuellem System noch erlaubt?

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