Fedpol zieht Verfahren zu Postauto-Subventionsbetrug weiter
Fedpol erhebt Beschwerde gegen den Entscheid des Berner Wirtschaftsgerichts im Postauto-Skandal.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat das Verfahren im Postauto-Skandal weitergezogen und eine Beschwerde gegen den Entscheid des Berner Wirtschaftsgerichts erhoben. Dieses hatte zuvor die Anklage des Fedpol wegen erneuter verfahrenstechnischer Fehler abgewiesen.
Bei der letzten Abweisung habe das Wirtschaftsgericht die Anstellung und Einsetzung zweier zuvor bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angestellten Fachleute als Verfahrensleiter als nicht zulässig erachtet.
Diesen Entscheid vom Februar akzeptiert das Fedpol nicht und hat «fristgerecht gegen den Entscheid des Wirtschaftsgerichts Beschwerde erhoben», teilte das Fedpol auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die CH-Media-Zeitungen berichteten zuerst darüber. Das Verfahren ist nun bei der Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern hängig.
Weitere Details zum Fall
Im hier massgebenden Verwaltungsstrafrecht dürfe sich die untersuchende Behörde keine Hilfe von aussen holen, hiess es weiter. Bereits bei einer ersten Anklage hatte das Fedpol die Verfahrensleitung an alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu übergeben, was 2020 zur ersten Rückweisung führte.
Die Postauto-Affäre wurde im Jahr 2018 publik. Demnach hatte das Unternehmen der Post seit 2007 Erträge aus dem subventionierten regionalen Personenverkehr falsch verbucht, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden.
Strafverfügungen gegen Manager
Das Fedpol errichtete Strafverfügungen gegen fünf Postauto-Manager sowie gegen den Post-Finanzchef und einen Verwaltungsrat des Staatskonzerns. Die fünf beschuldigten Manager wurden gemäss den Strafverfügungen zu Geldstrafen von teils über 400'000 Franken verurteilt.
Diese Strafverfügungen seien aber nicht rechtskräftig, da alle sieben Beschuldigten das Urteil nicht akzeptierten und eine Beurteilung durch ein reguläres Strafgericht fordern, hiess es in den CH Media-Zeitungen weiter. Das Berner Wirtschaftsgericht hat alle diese Strafverfügungen nun für ungültig erklärt.