Stadt Zürich

Fehr will Zürcher Messerstecher Staatsbürgerschaft entziehen

Anna Baumert
Anna Baumert

Zürich,

Der Messerstecher von Zürich ist tunesisch-schweizer Doppelbürger. Der Zürcher Sicherheitsdirektor fordert nun den Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft.

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Mario Fehr, Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Teenager attackierte am Samstag einen Juden, dieser wurde lebensbedrohlich verletzt.
  • Mario Fehr will nun, dass ihm die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen wird.
  • Der 15-Jährige wurde im Jahr 2011 eingebürgert.

Am Samstagabend ging in Zürich ein Teenager auf einen orthodoxen Juden los. «Ich bin Schweizer, ich bin Muslim. Ich bin hier, um Juden zu töten», soll er dabei gerufen haben. Das Opfer, ein 50-jähriger Mann, wurde dabei lebensgefährlich verletzt.

Bei dem 15-jährigen Täter handelt es sich um einen Schweizer mit tunesischen Wurzeln, Zürcher Behörden zufolge wurde er 2011 eingebürgert. Jetzt fordert der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr, dass ihm dieses Bürgerrecht wieder entzogen wird. Dies sei, sobald es ein rechtskräftiges Urteil gibt, auch bei Minderjährigen möglich.

Attacke Jude Zürich
Der 15-Jährige, der einen Juden in Zürich mit dem Messer attackiert hat, soll sich in einem Video zum IS bekennen. - Siteintelgroup

«Für Terroristen hat es keinen Platz in der Schweiz», hält Fehr gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» fest. Dass der Angriff des 15-Jährigen terroristisch motiviert gewesen sei, zeige auch sein IS-Bekennervideo.

Um jemandem das Bürgerrecht zu entziehen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss das Verhalten einer Person für die Interessen oder das Ansehen der Schweiz «erheblich nachteilig» sein. Zweitens muss der Betroffene über eine Doppelbürgerschaft verfügen – was beim Zürcher Messerstecher der Fall sein dürfte.

Bereitet Ihnen die Zunahme des Antisemitismus Sorgen?

«Nach unserem Kenntnisstand ist er tunesisch-schweizerischer Doppelbürger», so Fehr. Eine Ausschaffung wäre dann ebenfalls möglich. Denn zwischen Tunesien und der Schweiz gibt es seit 2012 ein Rückübernahmeabkommen.

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