Finanzkontrolle mahnt Entlassungsverzicht bei Kurzarbeit an
Laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle gab es bei den Hilfen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie keine grösseren Missbräuche.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat ihren dritten Zwischenbericht veröffentlicht.
- Es geht um die Hilfen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie.
- Missbräuche gab es laut der Finanzkontrolle keine grössere.
- Sie erinnert aber daran, dass Entlassungen durch die Hilfen verhindert werden sollten.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle sieht in ihrem dritten Zwischenbericht zu den Hilfen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie keine grösseren Missbräuche. Bei der Kurzarbeitsentschädigung mahnt sie aber an, dass diese eigentlich Entlassungen verhindern sollte.
Auch rügt sie, dass Kurzarbeitsentschädigungen an Firmen entrichtet wurden, die ihre Tätigkeit bereits vor der Krise eingestellt hatten. Dies ist ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht zu entnehmen. Bei 100 Firmen war das der Fall. Zusätzlich fand die EFK ein Dutzend vor Ende Juli liquidierte Firmen.
Insgesamt gab es bei der EFK 134 Meldungen möglichen Missbrauchs. Davon erhielten 92 Firmen über 40 Millionen Franken. 125 weitere gingen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein. Fast alle Fälle betreffen falsch gemeldete Beschäftigungsgrade, meistens im Handel, Verkauf und in der Reparatur von Motorfahrzeugen sowie im Gesundheitssektor.
Das Seco und die Vollzugsstellen haben bereits Massnahmen ergriffen. Dass die Kurzarbeitsentschädigung drohende Entlassungen verhindern soll, sollte auch auf Firmen angewendet werden, die während der Pandemie Leute entliessen.