Finma leitet Untersuchung gegen 4 Unternehmen ein
Ermittlungen gegen vier Unternehmen wegen unerlaubter Telefonwerbung eingeleitet.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Ermittlungen gegen vier Versicherungs- und Vermittlerunternehmen eingeleitet. Diese werden verdächtigt, gegen das Verbot der Werbeanrufe verstossen zu haben.
Die sogenannte telefonische «Kaltakquise» ist seit September 2024 verboten, wie die Finma am Donnerstag mitteilte. Gemeint sind unaufgeforderte und unangekündigte Telefonanrufe bei Menschen, zu denen seit mindestens drei Jahren keine Geschäftsbeziehung bestand und bei denen der Kontakt nicht durch eine ihnen bekannte Person entstanden ist.
Sanktionierung von privaten Krankenversicherungen
Als Behörde ist die Finma für die Sanktionierung von privaten Krankenversicherungen bei Verstössen gegen das Verbot zuständig. Gegen vier Versicherungs- und Vermittlerunternehmen hat sie nun laut der Mitteilung Untersuchungen eingeleitet.
Diese sollen die missbräuchliche Praxis der Kundenakquise sofort stoppen, wie es heisst. Um das durchzusetzen, kann die Finma bei den fehlbaren Unternehmen organisatorische Massnahmen verlangen oder ihnen die Bewilligung entziehen.
Versuche des Verbots-Umgehens untersucht
Die Finma habe überdies Hinweise darauf erhalten, dass Marktteilnehmende versuchen, das Verbot der «Kaltakquise» über andere Kommunikationskanäle zu umgehen. Auch diese Versuche würden genauer untersucht.
Mit der neuen Verordnung wurden diverse Bestimmungen der Branchenvereinbarung «Vermittler 3.0» zwischen den Krankenkassenverbänden Santésuisse und Curafutura für allgemeinverbindlich erklärt. Dazu gehört das Verbot, per Telefon neue Kunden zu gewinnen.
Betroffene Konsumenten können vermutete Verstösse gegen das Verbot seit September auf der Webseite der Finma melden. Dies Möglichkeit werde auch rege genutzt, so die Finma. Nach etwas mehr als zwei Monaten seien bereits mehr als 100 Meldungen eingegangen.