Fitnessstudio-Kette büsst Kunden für Unpünktlichkeit
Der grösste Schweizer Fitnessstudio-Anbieter büsst seine Kunden seit Neustem für das Zu-Spät-Verlassen der Räumlichkeiten. Das sorgt bei vielen für Unmut.
Das Wichtigste in Kürze
- Activ Fitness warnt die Kunden vor Bussen für das Zu-Spät-Verlassen des Studios.
- Bei wiederholtem Vergehen droht eine Busse in der Höhe von zehn Franken.
- Das stösst vielerorts auf Unverständnis.
Über 200'000 Mitglieder zählt die Migros-Tochtergesellschaft Activ Fitness, der grösste Anbieter unter den Schweizer Fitnessstudios. Für sie gilt seit Kurzem eine neue Regel: «Bitte Studio pünktlich verlassen, ansonsten wird eine Umtriebsentschädigung fällig, CHF 10.-.»
In allen 121-Activ-Fitness-Centern hängt nun ein Kleber mit diesem Hinweis direkt beim Drehkreuz am Eingang, wie die «SonnstagsZeitung» berichtet.
Nach Hinweis folgt 10-Franken-Busse
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes bezeichnet dieses Vorgehen als «eine sehr stossende Regel». Zudem sei sie nicht kundenfreundlich.
Stattdessen schlägt Stalder vor, dass «Activ Fitness die Öffnungszeiten und die Arbeitszeit des Personals den Bedürfnissen der Fitnesstreibenden anpassen würde», sagt sie zur Zeitung.
Activ-Fitness-Kommunikationschefin Silvia Talabér verteidigt das Vorgehen der Studios. Zuerst würden die Mitglieder «bei Zu-spät-Verlassen der Anlage» auf die Öffnungszeiten hingewiesen.
«Erst im Wiederholungsfall und bei signifikanter Zeitüberschreitung werden Gebühren erhoben», so Talabér.
Die neue Regelung soll die «Sicherheit» der Ruhezeiten der Mitarbeitenden gewährleisten. Die Anzahl an Bussen, die in diesem Zusammenhang verhängt wurden, behält die Kommunkationschefin für sich.
Teils kuriose Regeln in Fitness-Centern
Auch in anderen Fitness-Centern herrschen Regeln, jedoch nicht überall dieselben. So verbietet Fitness-Discounter Puregym das Mitführen von Tieren. Betont wird auch, dass «das Färben von Haaren, das Rasieren/Enthaarungen sowie Nagelpflege in den Duschen untersagt» ist.
«In den Schweizer Studios von Fitnesspark ist «das Föhnen des Intimbereichs und der Füsse» nicht erlaubt. Auch das Auflegen von kosmetischen Gesichtsmasken ist untersagt.
«Wir respektieren die Öffnungs- und Schliesszeiten der Clubs», steht auch explizit in der Hausordnung des Anbieters Let's Go Fitness. Dort scheint man jedoch nicht mit Geld-Bussen dagegen vorzugehen.