Flüchtling spuckt Schwyzer Polizist ins Gesicht – hohe Geldstrafe
Bei einem Vorfall im Mai drohte ein Flüchtling zwei Polizisten und spuckte einen von ihnen an. Das Resultat ist eine hohe Geldstrafe.
Das Wichtigste in Kürze
- In Arth-Goldau leistete ein 28-jähriger Mann im Frühling bei der Festnahme Widerstand.
- Er spuckte einem Polizisten ins Gesicht und drohte ihm und einem weiteren mit Entführung.
- Der Flüchtling aus Pakistan muss nun eine hohe Geldstrafe zahlen.
Ein 28-jähriger Flüchtling aus Pakistan, der ohne Billet in einem Zug erwischt wurde, hat eine Geldstrafe von fast 7000 Franken erhalten. Grund ist ein Vorfall, der sich am 21. Mai am Bahnhof Arth-Goldau SZ ereignete.
Der Mann konnte sich nicht ausweisen und wurde von einer Patrouille der Kapo Schwyz festgenommen. Die Festnahme gestaltete sich schwierig, da der Mann laut dem «Boten der Urschweiz» Widerstand leistete.
Auf dem Weg zum Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg eskalierte die Situation weiter. Der Flüchtling begann zu randalieren, schlug seinen Kopf im Auto gegen die Seitenscheibe des Polizeifahrzeugs und spuckte einem Polizisten ins Gesicht.
Zusätzlich beleidigte er die Beamten auf Englisch mit den Worten: «You are black monkey» und drohte damit, sich zu töten und ihre Töchter zu entführen.
Nun wurde er wegen Gewalt und Drohung gegenüber Behörden und Beamten verurteilt. Da er bereits in Zürich vorbestraft war, muss er nun eine unbedingte Geldstrafe samt Kosten von 6770 Franken zahlen. Wird diese nicht geleistet, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 155 Tagen antreten.
Anstieg der Angriffe auf Polizeibeamte
Max Hofmann, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter, äusserte sich gegenüber dem «Boten» besorgt über den Vorfall. «Seit Jahren müssen wir leider einen konstanten Anstieg der Angriffe und Drohungen gegenüber Beamtinnen und Beamte feststellen», sagte er.
Der Respekt gegenüber den Behörden sei stark gesunken. Er hoffe, dass die rückläufigen Zahlen von 2022 nicht nur ein Zufall seien.
Hofmann betonte auch die Notwendigkeit harter Strafen bei Gewalt und Drohungen gegen Beamte: «Wir haben in der Vergangenheit immer darauf hingewiesen, dass im Falle von Gewalt und Drohung gegen Beamte und Beamtinnen der Staat harte Strafen aussprechen muss.»
Zum aktuellen Fall äusserte er sich zufrieden mit dem Urteil, jedoch hätte seiner Meinung nach eine unbedingte Haftstrafe verhängt werden sollen.