Gericht

Flugschulleiter wegen defekter Tankanzeige vor Gericht Pfäffikon

Ein Fluglehrer ignoriert eine defekte Treibstoffanzeige und musste notlanden. Jetzt steht er vor dem Gericht Pfäffikon.

Das Gericht in Vevey hat die Mörder einer Rentnerin zu Gefängnisstrafen von 18 und 20 Jahren verurteilt. Der Mann und die Tochter des Opfers hatten versucht, das Verbrechen wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. (Symbolbild)
Ein Flugschulleiter steht wegen einer defekten Tankanzeige vor Gericht in Pfäffikon. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon muss sich heute Freitag ein 63-jähriger Leiter einer Flugschule verantworten. Er hatte ignoriert, dass die Tankanzeige eines Kleinflugzeugs defekt war. Ein Fluglehrer und sein Schüler mussten deswegen notlanden.

Die elektrische Tankanzeige eines Kleinflugzeugs des Typs «Jodel D117» war schon seit geraumer Zeit kaputt. Der Beschuldigte, der Leiter einer Flugschule auf dem Flugplatz Speck in Fehraltorf, hat dies gemäss Anklage aber geflissentlich ignoriert.

Statt den Defekt dem Instandhaltungs-Personal zu melden, habe er das Flugzeug weiter für Flugstunden zur Verfügung gestellt. Im November 2019 hoben schliesslich ein damals 39-jähriger Fluglehrer und sein 31-jähriger Schüler in der defekten «Jodel D117» ab.

Gefahr im Luftraum: Notlandung auf Wiese

Nach geraumer Zeit war der Treibstoff im hinteren Tank aufgebraucht – was sie wegen der kaputten Anzeige aber nicht bemerkten. Mit einem Triebwerksausfall mussten sie schliesslich auf einer Wiese bei Gossau notlanden. Der Fluglehrer erlitt ein Schleudertrauma, die «Jodel D117» wurde stark beschädigt.

Der Beschuldigte habe eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr und für Leib und Leben geschaffen, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Sie fordert eine Verurteilung wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.

Dafür solle der 63-Jährige mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt werden, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu soll eine Busse von 2000 Franken kommen. Wann das Bezirksgericht Pfäffikon das Urteil eröffnet, ist noch unklar.

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Kommentare

User #1534 (nicht angemeldet)

Andere fliegen ohne Funkgerät, aber für einen BR ist das erlaubt. 😘

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