Förderung erneuerbarer Energien geht rascher voran
Dank steigender Strompreise und ausreichender Gelder aus dem Netzzuschlag stehen 2019 mehr Mittel für die Förderung erneuerbarer Energien zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze
- Anfang 2018 waren 15'000 Anlagen auf der Warteliste für kleine Photovoltaikanlagen.
- Bis Ende dieses Jahres wird die Einmalvergütung an rund 6800 Anlagen ausbezahlt.
Rund 8500 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien konnten im laufenden Jahr neu gefördert werden. Für das nächste Jahr stehen mehr Mittel zur Verfügung – dank steigender Strompreise und ausreichender Gelder aus dem Netzzuschlag.
Damit würden die Wartelisten deutlich abgebaut und die Wartezeiten verkürzt, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung von heute Freitag.
Anfang 2018 befanden sich 15'000 Anlagen auf der Warteliste für kleine Photovoltaikanlagen. Pro Monat wurden rund 700 solcher Anlagen neu angemeldet. Bis Ende des Jahres wird die Einmalvergütung an rund 6800 Anlagen ausbezahlt, insgesamt 178 Millionen Franken.
Wartefrist von eineinhalb Jahren
Bis Ende 2019 wird die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen laut dem BFE voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt, die ihr Gesuch bis Ende Juni 2018 eingereicht haben. Die Wartefrist für jene, die ihr Gesuch Ende 2018 einreichen, beträgt rund eineinhalb Jahre.
Die Betreiber grosser Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 Kilowattstunden müssen voraussichtlich zwei bis drei Jahre auf die Zusicherung warten. Bislang waren es sechs Jahre.
230 Anlagen
Ins Einspeisevergütungssystem für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse- und Geothermie-Anlagen wurden 2018 insgesamt 230 Anlagen aufgenommen. Baureife oder bereits realisierte Anlagen, welche die Unterlagen bis Ende Dezember 2017 eingereicht hatten, werden im Juli 2019 in das System aufgenommen.
Die steigenden Strompreise ermöglichten einen wesentlichen Abbau der Warteliste, schreibt das BFE. Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Produktionskosten der Anlagen. Bei tiefen Marktpreisen müssen daher mehr Fördermittel aufgewendet werden.
Die Fördermassnahmen werden mit Geldern aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit Anfang Jahr bezahlen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten für diesen Fonds einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.