Frankreich schuldet Waadt Geld für Steuern von Grenzgängern

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Lausanne,

Frankreich ist beim Kanton Waadt bei der Steuerrückzahlung für Grenzgänger in Verzug. In Lausanne ist man besorgt und fordert Sanktionen.

Die Grenze zwischen Schweiz und Frankreich.
Frankreich schuldet der Schweiz Geld. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz Aufforderungen bleibt Paris dem Kanton Waadt über 100 Millionen Franken schuldig.
  • Diese kommen durch Steuern von Grenzgängern zustande.

Eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich sieht vor, dass die Besteuerung der französischen Grenzgänger in Frankreich erfolgt, wobei das Nachbarland 4,5 Prozent der Bruttoeinkünfte den hiesigen Steuerbehörden abliefert. Für den Kanton Waadt bedeuten dies für 2017 mehr als 112 Millionen Franken, eine Zunahme von rund 12 Millionen gegenüber dem Vorjahr.

Auf Anfrage von Grossrat Alexandre Berthoud (FDP) bestätigte die Kantonsregierung heute Donnerstag, dass dieser Betrag von Paris noch nicht rückerstattet wurde. Am 26. April habe der Kanton Waadt beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) ein Gesuch eingereicht worden, das Frankreich zu einer Zahlung bis zum 30. Juni auffordere.

Im August und Oktober habe sich Kanton Waadt beim EFD erneut erkundigt. In beiden Fällen habe sich die zuständige Stelle in Bern an die französische Regierung gewandt, um Bescheid über den Status der Zahlung zu erhalten, hiess es.

Broulis bei Maurer

Nach Angaben der Kantonsregierung wurde Staatsrat Pascal Broulis persönlich bei BundesratUeli Maurer vorstellig. Demnach machte er den Finanzminister darauf aufmerksam, dass solche Verzögerungen für die Gemeinden ein grosses Problem bei der Budgetplanung für 2019 darstellten.

Doch die Zahlung bleibt hängig. Der letzte Austausch mit dem EFD am 15. November ermögliche es nicht, den Zeitpunkt der Zahlung anzugeben, hält der Staatsrat in seiner Antwort fest. Das Finanzdirektorium werde die Entwicklung dieses Dossiers weiterhin mit «besonderer Aufmerksamkeit» verfolgen.

Parallel dazu werde Broulis dem Bund vorschlagen, die Möglichkeit zu prüfen, im Falle eines Zahlungsverzugs Sanktionen einzuführen. Eine solche Bestimmung zwischen den schweizerischen und französischen Behörden müsse erwogen werden.

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