Frau landet im Gefängnis – wegen Käsefondue!
Eine Frau wurde von der Badener Staatsanwaltschaft verurteilt. Sie hatte unter anderem ein Käsefondue-Set unter falschem Namen bestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau bestellte diverse Produkte auf falschen Namen, darunter ein Käsefondue-Set.
- Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte sie nun zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen.
Eine Deutsche Mitte 30 muss für 30 Tage ins Gefängnis. Die Badener Staatsanwaltschaft verurteilte sie wegen wiederholten Betrugs und Identitätsmissbrauchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe. Das «Badener Tagblatt» berichtet über den Fall.
Die Beschuldigte bestellte unter dem Namen einer ehemaligen Nachbarin aus dem Mehrfamilienhaus im Bezirk Baden, in dem sie lebte, diverse Haushaltsartikel.
Darunter befanden sich ein Käsefondue-Set, ein elektrisches Schokoladenfondue und Haustierbedarf.
Aufgeflogen!
Der Betrug flog auf, als die Geschädigte eine Zahlungsaufforderung erhielt. Ein Inkasso-Büro forderte 427.25 Franken.
Die ehemalige Nachbarin wusste nichts von den Bestellungen und reichte Klage ein.
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei einige der bestellten Gegenstände. Die beschuldigte Frau gestand die Tat und gab an, die Produkte für sich selbst bestellt zu haben.
Wiederholungstäterin
Es war nicht das erste Mal, dass die Frau straffällig wurde. Bereits 2020 und 2021 wurde sie verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft sah die Bewährungsaussichten der Frau aufgrund der erneuten Straftat als zu unsicher an. Sie erhofft sich, dass die Haftstrafe weitere Straftaten verhindern wird.
Neben der Gefängnisstrafe muss die Frau laut dem «Badener Tagblatt» 1455 Franken Verfahrenskosten tragen.