Freiheitsstrafe von 19 Jahren für Mörder von Ganterschwil SG
Der Mörder von Ganterschwil SG, welcher einen Mann mit einer Armeewaffe getötet hatte, erhält eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 34-Jähriger erhielt für einen Mord an einem Mann eine Haftstrafe von 19 Jahren.
- Ein mitangeklagter Kollege wurde ebenfalls zu sieben Jahren Haft verurteilt.
- Als Tatwaffe hatte der Täter eine Armeepistole verwendet.
Das Kreisgericht Toggenburg hat einen 34-jährigen Mazedonier wegen Mordes und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Herbst 2015 in Ganterschwil SG im Toggenburg einen Mann auf offenem Feld erschossen.
Das Gericht folgte in seinem am Montag bekanntgegebenen Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Ein mitangeklagter 55-jähriger Kollege des Haupttäters wurde wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung und weiteren Delikten verurteilt.
Er erhält eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für seine Tat. Zudem erhält er eine bedingte Geldstrafe.
Armeepistole als Tatwaffe
Die beiden Verurteilten wurden verpflichtet, der Lebenspartnerin des Opfers eine Genugtuung von 40'000 Franken zu zahlen. Ebenfalls soll ein Schadensersatz in Höhe von rund 12'000 Franken gezahlt werden.
Die Tatwaffe, eine Armeepistole, wird eingezogen und der Militärverwaltung übergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger des Haupttäters hatte die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch verlangt. Der Prozess vor Kreisgericht Toggenburg fand vorletzte Woche aus Sicherheitsgründen und unter Polizeischutz im St. Galler Kantonsgericht statt. Der Hauptangeklagte verweigerte jede Aussage.
An der zweitägigen Verhandlung verlangte sein Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens. Alternativ verlangte er einen Freispruch samt Genugtuung von einer halben Million Franken. Er argumentierte, sein Mandant sei von der ersten Pflichtverteidigerin mangelhaft verteidigt worden. Entlastende Beweisaufnahmen seien nicht erfolgt und das Verfahren habe viel zu lange gedauert.
Staatsanwalt: «Reine Tötungslust»
Für den Staatsanwalt war die Schuld des Mannes erwiesen. Es habe sich um eine eigentliche Hinrichtung «aus reiner Tötungslust» gehandelt. Die Anklage berief sich auf die Schilderungen von Zeugen, Ergebnisse der Spurensuche, und auf Aussagen des Mazedoniers nach der Tat. Vor Gericht verlangte der Staatsanwalt wegen Mordes und anderer Delikte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Der Beschuldigte hatte die Tat in der Untersuchung bestritten. Ein Kollege sollte wegen Gehilfenschaft zu einer vorsätzlichen Tötung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren erhalten. Er hatte den Täter zum Tatort gefahren und ihm auch die Schusswaffe überlassen.