Freispruch: Basler Ballon-Aktivisten fordern freie Meinungsäusserung

Oliver Borner
Oliver Borner

Basel,

Wegen «grobem Unfug» standen heute in Basel drei Mitglieder der Aktivistengruppe «Ignorance unlimited» vor Gericht. Die Angeklagten plädierten auf Freispruch.

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Die Angeklagten in Basel vor dem Gericht. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute standen drei Aktivisten von «Ignorance unlimited» in Basel vor Gericht.
  • Sie sollen im März 2018 mit einer Protestaktion «groben Unfug» betrieben haben.
  • Die drei Aktivisten wurden vom Gericht freigesprochen.

Eigentlich klingt alles ganz harmlos. Aktivisten der Gruppe «Ignorance unlimited» wollten im März 2018 an der Basel World gegen die Goldindustrie protestieren.

Dabei wollten sie an der Decke der Basler Messe ein Transparent mit mehreren Ballons fliegen lassen. Die Polizei kam den dreien allerdings zuvor, beschlagnahmte Transparent und Ballone und verhinderte damit den Ballonprotest.

Gefährdung des Luftverkehrs

Was darauf folgte, ist für die Angeklagte Nicole Gisler bis heute noch unverständlich. «Wir wurden gleich danach kontrolliert und dann wegen «groben Unfugs» angeklagt», sagt die junge Frau. Gemäss Anklage hätten die drei mit ihrer Aktion sowohl den öffentlichen Flug- und Strassenverkehr gefährdet, obwohl der Protest gar nie stattgefunden hat.

Damit ist für Nicole Gisler auch klar, warum sie und ihre Mitstreiter angeklagt würden. «Es geht in diesem Fall nur darum, an uns ein Exempel zu statuieren». Es sei offensichtlich, dass jegliche Kritik an der BaselWorld und dem Kanton Basel-Stadt nicht erwünscht seien. Der Kanton ist der grösste Aktionär der jährlichen Schmuck- und Uhrenmesse am Rheinknie.

Baselworld
Die Uhrenmesse Baselworld findet jedes Jahr statt. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Forderung nach freier Meinungsäusserung

Gisler und ihre Mitstreiter sehen sich als Opfer statt als Täter in diesem Fall und hatten klare Forderungen ans Gericht. «Ich plädierte heute klar auf einen Freispruch.» Sie wolle gemeinsam mit ihren Mitstreitern für ihr Recht auf freie Meinungsäusserung einstehen.

Offenbar folgte das Gericht dem Anliegen der Angeklagten. Sie wurden am Mittwochabend freigesprochen.

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