Game of Thrones: Was, wenn der Name aus der Serie nicht mehr passt?
«Game of Thrones» begeistert Millionen weltweit – und inspiriert junge Eltern bei der Namenswahl. Doch was, wenn der Namensvetter plötzlich zum Monster mutiert?
Das Wichtigste in Kürze
- Game of Thrones inspiriert junge Eltern bei der Namenswahl.
- Doch manche Protagonisten werden zum Monster.
- Leidet eine Person unter der Verwandtschaft, dann kann ein Namenswechsel möglich sein.
Namen mit «Game of Thrones»-Bezug florieren in der Schweiz. Seit der Erfolgsserie kamen zwischen 2012 und 2017 153 Aryas auf die Welt. In den Jahren zuvor waren es insgesamt 23 Neugeborene, die so getauft wurden.
Doch selbst eher ungewöhnliche Namen werden in Anlehnung an «Game of Thrones» vergeben. Die Schweiz zählt jeweils vier Daenerys und Khaleesis, die seit 2013 auf die Welt kamen. Aus Gründen könnte man vielleicht nicht mehr so zufrieden mit dem Namen Daenerys sein. Dann wäre ein Namenswechsel nicht abwegig.
Über 550 Gesuche für Namensänderung in Bern
2018 kam es im Kanton Bern zu 555 Gesuchen für eine Namensänderung. Knapp 250 drehten sich um den Vornamen. Für die Bewilligung müssen «achtenswerte Gründe» vorliegen.
Karin Schifferle vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern konkretisiert. «Achtenswerte Gründe liegen vor, wenn eine Person mit der aktuellen Namensführung Nachteile erleidet und diese Nachteile mit der Namensänderung beseitigt oder zumindest reduziert werden», so Schifferle.
Dies könne bei Namen, die von Serienfiguren inspiriert wurden, der Fall sein. Denn: «Solche Namen können für die betreffende Person einen Nachteil bedeuten, der mit einer Namensänderung beseitigt werden kann», sagt Schifferle.
Schikane wegen «Game of Thrones» kann Grund sein
Ein 12-jähriges Kind kann ein Gesuch selbstständig einreichen. Die Eltern werden in einem solchen Fall zu einer Stellungnahme eingeladen. «Sofern das Kind das Schikanieren aufgrund seines Namens nachweisen kann, stellt dies einen achtenswerten Grund für eine Namensänderung dar», erklärt Schifferle.
Gleich verhält es sich bei volljährigen Personen – nur die Eltern müssen im Prozess nicht mehr mitwirken. Eine unterschiedliche Handhabung bei Vor- oder Nachnamen gibt es laut Schifferle nicht. Einen Fall um «Game of Thrones» hat es in Bern noch nicht gegeben – bisher.
Gegenüber dem US-Magazin «Vulture» sagte ein Vater, dass er die Namenswahl Daenerys trotz jüngster Entwicklung nicht bereue. Es gebe so viele schöne Erinnerungen in Bezug auf «Game of Thrones».
Zum Beispiel schaute er die Hit-Serie zusammen mit seiner schwangeren Frau. Der Mann schätzt die Figur auch weiterhin. Mindestens in diesem Fall ist also alles gut.