Geflüchtete Syrerin findet trotz Aufenthaltsstatus keine Wohnung

Geflüchtete Menschen müssen häufig in den Asylunterkünften bleiben, auch wenn sie einen Aufenthaltsstatus haben. Die Wohnungssuche ist schwierig.

Wädenswil
Wenn die aus Syrien geflüchtete Amela trotz ihres Aufenthaltsstatus keine Wohnung findet, muss die Stadt Wädenswil ZH sie wieder in der Asylunterkunft unterbringen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Geflüchtete Menschen haben es in der Schweiz schwer, eine Wohnung zu finden.
  • Oft müssen sie trotz Aufenthaltsstatus in den Asylunterkünften bleiben.
  • Dies verschärft den Mangel an Unterbringungsplätzen bei den Gemeinden.

Eine Wohnung zu finden, ist für viele geflüchtete Menschen in der Schweiz schwierig, selbst wenn sie einen Aufenthaltsstatus bekommen. Das führt dazu, dass die Menschen in den Asylunterkünften bleiben müssen.

Was das für die Menschen und die Gemeinden bedeutet, zeigt ein Beispiel, über das die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.

2015 flüchtet Amela mit ihrer damals dreijährigen Tochter aus Syrien in die Schweiz. Sechs Jahre lang leben die beiden in einer Asylunterkunft in Wädenswil ZH. Bis die heute 50-Jährige eine Aufenthaltsbewilligung erhält.

Nach mühsamer Suche kann Amela schliesslich 2021 mit ihrer Tochter in eine Dreizimmerwohnung in Wädenswil einziehen. Dort kann sie nun aber nicht bleiben – der Hauseigentümer plant, die Liegenschaft zu renovieren.

Amela lebt von der Sozialhilfe. Einen Beruf hat sie nicht gelernt. Mit diesen Voraussetzungen eine Wohnung zu finden, ist schwierig.

Die Grüne-Stadträtin Claudia Bühlmann sagt gegenüber der Zeitung: «Es gibt praktisch keine freien Wohnungen auf dem Markt, die zahlbar sind für diese Personengruppen. Je nach Status und Lebenssituation sind die Personen örtlich eingeschränkt und dürfen nicht ausserhalb von Wädenswil Wohnsitz nehmen.»

Unterbringung belastet Gemeinden

Die Stadt Wädenswil ist verpflichtet, Amela eine Unterkunft zu gewährleisten, sollte sie bis zum Kündigungstermin keine neue Wohnung finden.

Die geflüchtete Frau und ihre Tochter müssten dann wohl in die Asylunterkunft zurückkehren. Mit entsprechend erschwerten Lebensbedingungen.

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Auch für die Gemeinden stellen Fälle wie der von Amela eine Herausforderung dar. Personen, die einen Aufenthaltsstatus haben, zählen nicht zur Aufnahmequote, die die Kommunen erfüllen müssen. Dennoch benötigen sie Unterbringungsplätze in den Asylzentren.

In der Gemeinde Horgen ZH beispielsweise leben laut «Zürichsee-Zeitung» aktuell etwa 400 Asylsuchende per Kontingent. Die Gemeinde muss aber ungefähr 150 Menschen mehr unterbringen, die wie Amela keine Wohnung finden.

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Kommentare

User #1622 (nicht angemeldet)

…die Wohnungssuche ich auch für mich (gebürtiger Emmentaler) schwierig…!

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