Gegen Zeitung «Le Courrier»: Genfer Kunstmäzen erreicht Etappensieg
Der Streit zwischen der Zeitung «Le Courrier» und Jean Claude Gandur geht weiter. Der Kunstmäzen hat nun einen Etappensieg erreicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Jean Claude Gandur wirft der Zeitung «Le Courrier» Persönlichkeitsverletzung vor.
- Wegen eines Portraits aus dem Jahr 2015 streiten sich die Parteien seit Jahren.
- Vor Kantonsgericht hat der Kunstmäzen gewonnen. Doch der Fall wird weitergezogen.
Der langjährige Streit zwischen der Genfer Zeitung «Le Courrier» und dem Kunstmäzen Jean Claude Gandur ist um eine Episode reicher. Gemäss einem Urteil des Kantonsgerichts stellte ein in der Zeitung veröffentlichtes Portrait von Gandur eine Persönlichkeitsverletzung dar.

Der im Mai 2015 veröffentlichte Artikel mit dem Titel «Mäzen in unruhigen Gewässern» sei besonders negativ ausgefallen, urteilte das Gericht. Der Bericht lege nahe, dass der Journalist versucht habe, den Ruf Gandurs zu schädigen. Dies, um die Abstimmung über das Ausbauprojekt des Museums für Kunst und Geschichte in Genf zu beeinflussen.
Gandur wollte das Vorhaben mit bis zu 40 Millionen Franken unterstützen. Das Stimmvolk schickte das Projekt aber bachab.
«Le Courrier» wegen Portrait verklagt
Der verklagte Journalist hatte ein Portrait über den Werdegang des Milliardärs veröffentlicht, der sein Geld im Ölhandel gemacht hatte. Dabei wurden auch Fragen zu Korruption im Zusammenhang mit diesen Geschäften in den Raum gestellt. Als Quellen benutzte der Journalist unter anderem Berichte anerkannter Nichtregierungsorganisationen und der Uno.
«Le Courrier» zieht den Fall ans Bundesgericht weiter. «Uns wird vorgeworfen, Einfluss auf eine Volksabstimmung gehabt zu haben. Obwohl die Rolle der Presse darin besteht, der Öffentlichkeit die Meinungsbildung zu ermöglichen.» Dies sagte die Mitherausgeberin Laura Drompt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.