Die Aargauer Kantonspolizei findet bei einer Verkehrskontrolle einen illegalen Schlagstock. Nun wird der Angeklagte vor Gericht freigesprochen.
Gericht
Aargauer Polizei bei einer Verkehrskontrolle (Symbolbild) - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Verkehrskontrolle findet die Polizei einen illegalen Schlagstock.
  • Der Angeklagte ist nun vom Obergericht Aargau freigesprochen worden.
  • Die Durchsuchung des Autos hätte laut dem Gericht nicht stattfinden dürfen.
Ad

Obwohl bei einem Angeklagten bei einer routinemässigen Verkehrskontrolle ein illegaler Schlagstock gefunden wurde, hat das Obergericht Aargau freigesprochen. Im Urteil hält das Gericht fest, dass die Durchsuchung des Autos nicht hätte stattfinden dürfen. Dies berichtet die «Aargauer Zeitung».

Der Reihe nach: Im August 2023 wird ein 21-jähriger Mann von der Kantonspolizei Aargau während einer Verkehrskontrolle angehalten.

Der Fahrer wird auf Alkohol und Drogen getestet. Währenddessen durchsucht die Polizei das Auto und entdeckt einen Teleskop-Schlagstock im Ablagefach der Fahrertür. Sowohl die Einfuhr als auch der Besitz dieser Art von Waffe sind in der Schweiz verboten.

gericht verkehrskontrolle
Die Kantonspolizei Aargau hätte die Durchsuchung des Autos nicht machen dürfen (Symbolbild).
Gericht
Dies hat das Obergericht Aargau entschieden.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau forderte wegen mehrfacher Verstösse gegen das Waffengesetz eine bedingte Geldstrafe: 4400 Franken (40 Tagessätze à 110 Franken) sowie eine Busse von 1100 Franken.

Fahrer legt vor Gericht Einspruch ein

Der angeklagte Fahrer legte jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Er argumentierte vor dem Bezirksgericht Aarau – der nächsthöheren Instanz –, dass kein Anfangsverdacht bestanden habe.

Somit sei eine Personenkontrolle und die Durchsuchung des Autos nicht gerechtfertigt gewesen. Das Gericht gab dem Angeklagten recht und sprach ihn frei.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, jedoch ohne Erfolg. Das Obergericht wies die Beschwerde ab. Es stellte in seinem schriftlichen Urteil fest, dass die Durchsuchung des Fahrzeugs illegal war – ein Rüffel für die Polizei.

Anfangsverdacht fehlte

Es habe keinen notwendigen Anfangsverdacht gegeben. Daher könne der Teleskop-Schlagstock nicht als Beweis für die vorgeworfenen Straftaten herangezogen werden.

Bist du in letzter Zeit in eine Verkehrskontrolle gekommen?

Es habe auch keine Hinweise darauf gegeben, dass der Angeklagte Drogen im Auto gehabt haben könnte. Schliesslich hätte er beim Drogen- und Alkoholtest kooperiert. Laut der Rechtssprechung des Bundesgerichts darf die Polizei nicht ohne Grund Personenkontrollen durchführen – es muss ein spezifischer Anfangsverdacht vorliegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit Ausnahme eines Punktes: Dass der Teleskop-Schlagstock vernichtet wird. Dies ist unbestritten und wurde auch vom Angeklagten akzeptiert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TeleskopFrankenDrogenGerichtWaffe