Gericht heisst Beschwerde gegen Chamer Alpenblick teilweise gut
Das Zuger Gericht erlaubt Umbauten im Innern der denkmalgeschützten Hochhaussiedlung Alpenblick.

Das Zuger Verwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die unter Denkmalschutz stehende Hochhaussiedlung Alpenblick in Cham teilweise gutgeheissen. Die Gebäude müssen äusserlich erhalten bleiben, Umbauten im Innern seien erlaubt, urteilte das Gericht in seiner am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung.
Das Gericht bestätigte den «hohen kulturellen und heimatkundlichen Wert» der Siedlung und den Schutz ihrer äusseren Erscheinung, entschied jedoch, dass das Innenleben nicht unter Denkmalschutz gestellt werden müsse. Dies ermögliche zeitgemässe Umbauten, etwa für Barrierefreiheit und Lärmschutz. Der Schutz wurde somit auf die äussere Erscheinung und die Standorte der Gebäude begrenzt.
Schutzbegrenzung sorgt für Kontrovers
Der Zuger Regierungsrat stellte die Siedlung Alpenblick unter Denkmalschutz. Dagegen erhoben Eigentümer und die Gemeinde Cham Beschwerden.
Die Hochhaussiedlung Alpenblick steht am Ortseingang von Cham. Sie wurde laut Mitteilung zwischen 1962 und 1971 in zwei Etappen gebaut. Architekt ist der Chamer Josef Stöckli.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.