Gericht Horgen: Aus Eifersucht Freundin getötet
Im Mordprozess am Bezirksgericht Horgen ZH sind am Dienstag der Beschuldigte und mehrere Zeugen befragt worden. Die übersteigerte Eifersucht des Beschuldigten belastete demnach die letzten Monate seiner Beziehung zum späteren Opfer bis hin zur Tötung der Frau Ende Juli 2019.
Das Wichtigste in Kürze
- Befragt wurden unter anderem zwei Gefängnismitarbeiterinnen.
Sie hatten den Beschuldigten betreut, nachdem dieser rund zwei Monate nach der Tat aus der Psychiatrischen Klinik in die Abteilung für Krisenintervention eines Untersuchungsgefängnisses verlegt worden war. Sie waren sich einig, dass es dem Beschuldigten psychisch sehr schlecht ging.
Der Mann habe «am Boden zerstört» gewirkt. Es habe Monate gedauert, bis er sich etwas habe stabilisieren können. Der Beschuldigte habe sich nicht dazu geäussert, weshalb er seine Lebenspartnerin getötet hatte.
Er habe aber darüber gesprochen, dass seine Partnerin eine Affäre gehabt habe. Seine Eifersucht sei ein Thema gewesen, wie auch sein übermässiger Alkoholkonsum und seine Familiengeschichte.
Seinen eigenen Aussagen gemäss war seine Kindheit von Gewalt geprägt. Beruflich blieb der Deutsche glücklos. Mehrere Stellen verlor er, die letzte kurz vor der Tat.
Das Paar und mehrere befragte Zeugen arbeiteten im gleichen Geschäft. Jeder habe bemerkt, dass die Beziehung nicht mehr funktioniert habe, sagte ein Zeuge, der mit dem Beschuldigten befreundet war. In den letzten Monaten sei es immer schlimmer geworden.
Am Anfang der Beziehung mit dem Beschuldigten war das spätere Opfer laut Zeugen glücklich. Auch der Beschuldigte selbst schilderte die erste Zeit der Beziehung als «einfach liebevoll».
Die Probleme kamen, als die Frau im Frühling 2019 nach der Geburt des Sohnes wieder arbeiten ging. Sie habe sich anders verhalten als früher, sich geschminkt und dergleichen, sagte der Beschuldigte. In dieser Zeit sei er sehr eifersüchtig gewesen.
Laut den damaligen Arbeitskolleginnen kontrollierte der Mann seine Freundin und spionierte ihr nach. Seinem damaligen Freund im Betrieb trug er auf, die Frau zu überwachen und ihm Bericht zu erstatten, was sie tue und mit wem sie spreche.
Eine Woche vor ihrem Tod liess die 24-Jährige den Beschuldigten wissen, sie werde ihn definitiv verlassen, wie er in seiner Befragung aussagte. Eine Zeugin berichtete, am Abend vor ihrem Tod habe sie nach Arbeitsschluss gesagt, sie habe Angst, nach Hause zu gehen.
Der Beschuldigte steht dazu, am 28. Juli 2019 seine Freundin und Mutter des gemeinsamen Sohnes getötet zu haben. An den Ablauf und an Details könne er sich nicht erinnern, sagte er. Immer wieder brach er während der Befragung in Tränen aus. Er versuche zu verstehen, «wie es dazu gekommen ist».
Er habe an jenem Sonntag frühmorgens seine Freundin geweckt und mit ihr reden wollen, in der Hoffnung, «dass alles gut» werde. Sie habe ihn weggeschickt. Da kam es zur Gewaltexplosion.
Laut Anklage schlug er der Frau mehrmals eine volle Champagnerflasche über den Kopf, dann würgte er sie bis zur Bewusstlosigkeit. Zuletzt holte er ein Fleischmesser in der Küche, stach mehrmals mit Wucht auf die Frau ein und liess das Messer stecken. Dann fuhr er von Wädenswil nach Zürich-Oerlikon zur Polizei und stellte sich. Seither ist er in Haft.
Den neun Monate alten Sohn liess er mit der toten Mutter allein in der Wohnung zurück. Er habe dem schlafenden Baby noch einen Abschiedskuss gegeben, bevor er die Wohnung verlassen habe, sagte er. Er hinterliess einen früher geschriebenen Abschiedsbrief, in dem er die Tötung seiner Freundin und von sich selbst ankündigte.
Die Verhandlung wird am 1. Juli mit den Plädoyers weitergeführt. Voraussichtlich am Nachmittag des 15. Juli wird das Urteil eröffnet. Der Staatsanwalt fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes und anderer Delikte sowie 15 Jahre Landesverweisung des Deutschen. Die Anträge des Verteidigers sind noch nicht bekannt.