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Gericht verhängt 17 Jahre für Mörder von Baden AG

Keystone-SDA
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Lenzburg,

Für den Mord an seiner Ehefrau wurde ein Mann aus Baden AG nun zu 17 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht spricht von einer besonders kaltblütigen Tat.

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Das Bezirksgericht Baden. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht Baden hat einen Mann wegen Mordes verurteilt.
  • Er soll seine Ehefrau kaltblütig ertränkt haben.
  • Für 17 Jahre soll er nun hinter Gittern sitzen.

Das Bezirksgericht Baden hat am Freitag einen 49-jährigen Mann des Mordes an seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Es bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Den beiden gemeinsamen Kindern, den Eltern und den Geschwistern des Opfers hat der Beschuldigte Genugtuung von insgesamt 200'000 Franken zu zahlen. Zudem ist er schadenersatzpflichtig für Folgekosten der Tat, etwa Therapien. Das Urteil kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden. Der Mann befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.

Video als Auslöser: Mordopfer soll Ehemann betrogen haben

Der Beschuldigte hatte in den frühen Morgenstunden des 25. September 2022 in der Familienwohnung in Bergdietikon AG seine 41-jährige Ehefrau in der Badewanne ertränkt. Auslöser der Tat war ein Handyfoto seiner Frau beim Sex mit einem andern Mann.

Der Schweizer gestand die Tat, machte aber geltend, er habe in entschuldbarer grosser Gemütserregung gehandelt. Vor Gericht ging es denn auch zentral um die Qualifizierung der Tat als Totschlag, vorsätzliche Tötung oder Mord. Je nach Einstufung sieht das Gesetz sehr unterschiedliche Strafen vor.

Das Gericht beurteilte die Tat nun als Mord, der unter anderem besondere Skrupellosigkeit oder besondere Grausamkeit voraussetzt. Es folgte damit dem Antrag des Anklägers, der 18 Jahre gefordert hatte. Der Verteidiger hatte acht Jahre wegen Totschlags beantragt.

Beschuldigter spricht von «harmonischer Ehe»

Das Gericht habe sich vor allem mit zwei Fragen zu befassen gehabt, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung: «Gab es Beziehungsprobleme?» und «Wusste der Beschuldigte schon vor der Tat von der Affäre seiner Frau?».

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Das Bezirksgericht in Baden AG. - Twitter

Beides hatte der Beschuldigte in Abrede gestellt. Er habe bis zu Schluss eine harmonische Ehe geführt und vom Fremdgehen der Frau erst mit dem Bild erfahren.

Aufgrund sämtlicher Beweise und Indizien habe das Gericht aber «keine vernünftigen Zweifel», dass es Probleme gegeben habe, und dass er von der Affäre gewusst habe. In den Monaten vor der Tat überwachte er die Frau denn auch akribisch. Dass die Frau am Nachmittag vor der Tat ankündigte, sie wolle eine eigene Wohnung, habe den Beschuldigten alarmiert.

Der Beschuldigte handelte laut Gericht aus egoistischen Gründen, aus Eifersucht, Kränkung und weil er seine Ehefrau bestrafen wollte. Er habe nicht akzeptieren können, dass sie sich einem anderen Mann zugewandt habe. Finanzielle Motive, wie der Ankläger geltend machte, gab es laut Gericht aber nicht .

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