Gericht

Gericht weist Anträge ab und setzt Prozess gegen Polizisten fort

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Zürich,

Zürcher Stadtpolizist wegen Gefährdung des Lebens angeklagt.

Zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer begleiteten Wilson A. (m.) am Donnerstag zu dem Prozess gegen einen Polizisten.
Zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer begleiteten Wilson A. (M.) am Donnerstag zu dem Prozess gegen einen Polizisten. - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Vor dem Zürcher Obergericht hat am Donnerstagmorgen der Prozess gegen einen 48-jährigen Zürcher Stadtpolizisten begonnen. Ihm wird Gefährdung des Lebens vorgeworfen, nachdem ein dunkelhäutiger Mann 2009 bei einer Personenkontrolle schwer verletzt wurde. Das Gericht lehnte kurz nach Beginn der Verhandlung verschiedene Anträge des Anwalts des Privatklägers ab. Wären diese gutgeheissen worden, wäre der Prozess wohl für längere Zeit unterbrochen worden.

Eine Polizistin sowie ein Polizist, die an der Kontrolle ebenfalls beteiligt waren, wurden mittlerweile rechtskräftig freigesprochen. Der Anwalt des Privatklägers Wilson A. stellte zu Beginn der Verhandlung vor Obergericht den Antrag, dass die beiden freigesprochenen Polizisten nun als Zeugen geladen werden sollen. So müssten sie gegen ihren Kollegen aussagen, der bei dem Einsatz als Gruppenführer tätig war.

Beweisanträge und Kundgebung

Der Anwalt von Wilson A. stellte verschiedene weitere Beweisanträge. So forderte er unter anderem, dass ein ausführliches rechtsmedizinisches Gutachten zu den Verletzungen von Wilson A. in Auftrag gegeben wird. Vor Beginn der Gerichtsverhandlung besammelten sich am Donnerstag mehrere Dutzend Sympathisantinnen und Sympathisanten vor dem Zürcher Obergericht zu einer Kundgebung. Für sie ist der Fall von Wilson A. ein typischer Fall von «Racial Profiling»; also rassistisch motivierten Personenkontrollen durch die Polizei.

Der Fall beschäftigt die Zürcher Justiz nun seit über 14 Jahren. 2018 wurde er in erster Instanz vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt. Zuvor wollte die zuständige Staatsanwältin das Verfahren zwei Mal einstellen und wurde gerichtlich zu dessen Fortführung verpflichtet.

Vor Gericht beantragte die Staatsanwältin dann – entgegen der Anklageschrift – Freisprüche für die Polizisten. Das Gericht sprach alle drei frei. Die Verhandlung wird am Donnerstagnachmittag mit dem Plädoyer des Anwalts von Wilson A. fortgesetzt. Ob das Gericht noch am Donnerstag ein Urteil fällen wird, ist nicht bekannt.

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Kommentare

User #2035 (nicht angemeldet)

14 Jahre werden verschwendet um zum Schluss zu kommen, dass Aussage gegen Aussage nicht entschieden werden kann. Sein Anwalt hat ihm davon nichts erzählt, er verdient einfach zu gut daran.

User #2350 (nicht angemeldet)

Mich würden drei Dinge interessieren: Was arbeitet der Mann? Wieviel hat er die Steuerzahler bisher gekostet, seit er in der Schweiz lebt? Wer finanziert die Prozesse bzw. die Kampagne?

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