Grenzgänger dürfen ab Mittwoch nicht mehr im Homeoffice arbeiten
Überqueren in Italien wohnhafte Arbeitnehmende ab dem 1. Februar nicht täglich die Grenze in Richtung Schweiz, verlieren sie ihre Steuervorteile.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Regelung zur Homeoffice-Arbeit zwischen der Schweiz und Italien endet morgen.
- Sie wurde aufgrund der Coronavirus-Pandemie im Juni 2020 getroffen.
- Damit wurden im Homeoffice arbeitende Grenzgänger steuerlich nicht benachteiligt.
Am (morgigem) Mittwoch läuft eine Regelung zur Homeoffice-Arbeit von Grenzgängern zwischen der Schweiz und Italien aus. Überqueren in Italien wohnhafte Arbeitnehmende ab dem 1. Februar nicht täglich die Grenze in Richtung Schweiz, verlieren sie ihre Steuervorteile. Mehrere italienische Gewerkschaften zeigten sich besorgt über das Auslaufen der Übereinkunft.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab dem 1. Februar teilweise im Homeoffice arbeiteten, würden neu im Wohnsitzland besteuert und verlören damit den «Status des Grenzgängers im Rahmen der geltenden Vorschriften». Dies habe eine höhere Besteuerung der Löhne zur Folge.
Zudem monieren die Gewerkschaften, dass mit dem Ende des Abkommens Vorschriften über die soziale Sicherheit für Arbeitnehmende und Unternehmen nicht mehr eingehalten würden. Der Grund: Die EU habe die flexible Anwendung der europäischen Vorschriften über das Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger in der Telearbeit bis zum 30. Juni 2023 verlängert, wenn der Schwellenwert von 25 Prozent der in der Ferne geleisteten Arbeitszeit überschritten werde.
Abkommen wegen Corona-Pandemie
Auch die 5-Sterne-Bewegung (Movimento Cinque Stelle, M5S) forderte die italienische Regierung auf, das Abkommen unverzüglich zu verlängern. «Wir hoffen, dass eine Einigung über diesen wichtigen Schritt mit allen politischen Kräften erzielt werden kann, damit wir das Recht auf Arbeit für unsere Mitbürger in der Lombardei schützen können», hielt der Präsident von M5S Giuseppe Conte in einer Mitteilung fest.
Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien wurde aufgrund der Coronavirus-Pandemie im Juni 2020 getroffen. Sie stellte sicher, dass im Homeoffice arbeitende Grenzgänger steuerlich nicht benachteiligt wurden. Rund 77'000 italienische Grenzgänger arbeiten im Tessin, viele davon im Gesundheitswesen.