Grossteil der Taten in Geldwäscherei-Prozess sind nicht verjährt
Neuigkeiten rund um den Geldwäscherei-Prozess gegen die Credit Suisse: Wie das Bundesstrafgericht befindet, sind die meisten angeklagten Taten nicht verjährt.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Montag steht die Credit Suisse wegen Beziehungen zu einem Mafia-Netzwerk vor Gericht.
- Die Verteidigung der Bank und der Mitangeklagten pochte auf Verjährung.
- Nun steht fest: Ein Grossteil der angeklagten Taten ist noch nicht verjährt.
Das Bundesstrafgericht hat seine Entscheidung über die von der Verteidigung geltend gemachte Verjährung im Prozess gegen die Credit Suisse und vier Mitangeklagte am Dienstag eröffnet. Alle Sachverhalte, die nach dem 7. Februar 2007 stattgefunden haben, werden geprüft.
Die Strafkammer begründete ihren Entscheid damit, dass die Verjährungsfrist für die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie für qualifizierte Geldwäscherei 15 Jahre betrage.
Entscheidend sei bei der Geldwäscherei die Summe der gewaschenen Gelder und nicht der erzielte Gewinn.
Die Qualifikation der Geldwäscherei werde im Verlauf der Verhandlung weiter untersucht. Zur Mitgliedschaft in einer krimineller Organisation führte das Gericht aus, es handle sich um ein Dauerdelikt, bei dessen Beurteilung die Zeit der Mitgliedschaft relevant sei.
Die Credit Suisse und die Mitangeklagten stehen seit Montag wegen ihrer Beziehungen zu einem bulgarischen Mafia-Netzwerk vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts. Ihnen wird qualifizierte Geldwäscherei und – in einigen Fällen – Urkundenfälschung sowie Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.