Grüningen ZH: Dieb plündert Hofladen und landet unverpixelt im Netz
Im Zürcher Oberland wird ein Hofladen geplündert. Bilder der Überwachungskamera zeigen den Dieb bei der Tat und landen im Internet – unverpixelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Dieb hat am Samstag den Hofladen eines Zürcher Bauern in Grüningen geplündert.
- Auf Facebook ist eine Überwachungsaufnahme zu sehen, die den Täter unverpixelt zeigt.
- Die Polizei rät von diesem öffentlichen Vorgehen ab. Ein Kriminologe erklärt, wieso.
«Ich verstehe es nicht ganz», sagt ein verärgerter Bauer aus Grüningen ZH. Sein Selbstbedienungs-Hofladen wurde am Samstag von einem Dieb geplündert.
Der Langfinger ergaunerte Waren im Wert von mehreren Hundert Franken. Und das am Mittag! «Es ist dreist, dass man sich da einfach durch den Tag ungeniert ans Werk wagt.»
Versichert ist Werner Saurer nicht, wie er gegenüber Nau.ch erklärt – der Ärger also umso grösser. Kommt dazu: Schon vor drei Jahren wurde in seinem Hofladen geklaut.
Aufhören mag der Bauer aber trotzdem nicht.
«Es gibt immer diese Leute, die halt einfach unehrlich sind, aber der Grossteil ist ehrlich und zahlt. Das ist das, was einen zum Weitermachen motiviert.» Er hoffe und glaube, dass noch «viele ehrliche Menschen einkaufen kommen».
Auf Facebook zirkuliert derweil ein Bild des Diebs, wie er in Saurers Laden zuschlägt. Im gleichen Post wird vermutet, es handle sich um dieselbe Person wie bei einem Vorfall im benachbarten Hombrechtikon.
Nau.ch liegt das Überwachungsvideo des Einbruchs vor. Zu sehen: Der Dieb füllt seinen Rucksack, bricht mit dem Hebeisen den Milchautomaten und die Kasse auf. Am hellichten Tag.
Die Kantonspolizei Zürich bestätigt gegenüber Nau.ch nicht nur die Anzeige wegen Diebstahls aus Grüningen, sondern auch eine weitere aus Hombrechtikon.
Dort soll es zu einem versuchten Einbruchdiebstahl gekommen sein – ebenfalls in einem Hofladen.
Kriminologe: Unverpixeltes Bild darf man nicht publizieren
Die kursierende Aufnahme in der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Grüningen wenn ...» (657 Mitglieder) zeigt den Täter unverpixelt.
Sie stammt von der Überwachungskamera in Saurers Laden. Eine Drittperson hat sie hochgeladen, nicht Saurer selbst.
Aber Achtung: «Der Kollege darf solch ein Bild nicht online stellen», warnt Kriminologe Dirk Baier bei Nau.ch.
Denn: «Die abgebildete Person hat ein Recht am eigenen Bild: Wenn jemand klar auf einem Bild erkennbar ist, bedarf es der expliziten Zustimmung der Person.»
Dieses Recht könne nur ausser Kraft gesetzt werden, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse bestehe.
«Dieses Interesse kann beispielsweise bei einer polizeilichen Fahndung bestehen. Dann entscheidet aber die Polizei und nicht eine Privatperson über die Veröffentlichung von Bildmaterial.»
Bauer: «Da müsste mich ja der Täter anzeigen»
Wer die Aufnahmen nun aber trotzdem unverpixelt ins Netz stellt, könne sich auch strafbar machen, so Baier.
«Nicht nach Strafgesetzbuch, sondern nach Zivilgesetzbuch. Dies bedeutet, dass die abgebildete Person auf Schadenersatz klagen müsste.»
Auch wenn der Ärger nachvollziehbar ist, Baier stellt klar: Man könne «das Recht nicht in die eigene Hand nehmen. Es ist immer Vorsicht geboten, Material – egal ob Bilder, Filme usw. – über Dritte ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen.»
Der bestohlene Bauer bleibt diesbezüglich gelassen: «Da müsste mich ja der Täter anzeigen», sagt Werner Saurer im Nau.ch-Interview.
«Wenn er das macht, wäre es ja gut – dann hat man ihn. Da habe ich jetzt keine Mühe.»