Guatemaltekische Justiz lässt Schweizer Kaffeehändler festnehmen
Ein Schweizer Kaffeehändler wurde von der guatemaltekischen Polizei verhaftet und steht unter Hausarrest.
Die Polizei in Guatemala hat im Juni einen Schweizer Kaffeehändler festgenommen. Zurzeit befindet sich der Mann im Hausarrest. Das Schweizer Aussendepartement hat einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen bestätigt.
Man habe Kenntnis von dem Fall und betreue den Mann im Rahmen des konsularischen Schutzes, teilte ein Sprecher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Das EDA steht nach eigener Aussage mit den guatemaltekischen Behörden in Kontakt und verfolgt den Fall aufmerksam. Zum Inhalt der Gespräche könne man aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben machen.
Über das Verfahren gegen den Schweizer hatten am Montag zuerst die Zeitungen des Medienhauses Tamedia berichtet. Bei dem festgenommenen Mann handelt es sich um den Generaldirektor des Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften guatemaltekischer Kaffeeproduzenten (Fedecocagua).
Vermutung eines politischen Motivs
Der Verband setzt sich für die Interessen von Kleinbauern in dem mittelamerikanischen Land ein. Weggefährten des Mannes vermuten daher ein politisches Motiv hinter dem Strafverfahren. Laut dem Artikel wirft die guatemaltekische Justiz dem 68-Jährigen Steuerdelikte vor.
Die Vorwürfe gegen den Kaffeehändler seien konstruiert, zitierten die Tamedia-Zeitungen den früheren Botschafter der Schweiz in Guatemala, Thomas Kolly. «Dass dieser unschuldig sei, stehe absolut ausser Zweifel.»
Gemäss dem Medienbericht sass der Schweizer schon im vergangenen Jahr fünf Monate lang im Gefängnis. Damals habe man ihm Geldwäscherei vorgeworfen, und Konten der Fedecocagua seien gesperrt worden.
Schweizer Intervention und Sanktionen
Damals hatte die Schweiz mit einer Demarche bei den Behörden Guetemalas interveniert und auf die drohenden Folgen für indigene Kaffeeproduzenten hingewiesen. Daraufhin seien zwar einige Konten freigegeben worden, bestätigte das EDA am Montag. Es blieben jedoch weiterhin eine grössere Anzahl an Bankkonten und Vermögen eingefroren.
Erst im April hatte der Bundesrat beschlossen, Sanktionen der EU gegen Guatemala zu übernehmen. Zu diesen gehören unter anderem Einreisesperren gegen Vertreter der Justiz des Landes.
Die Strafmassnahmen erfolgten als Reaktion auf Versuche hochrangiger Justizbeamter, die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben und den Sieg des linken Kandidaten Bernardo Arévalo bei den Präsidentschaftswahlen 2023 für ungültig zu erklären.