Haftverlängerung für einen Al-Kaida-Verdächtigen gutgeheissen
Ein mutmasslicher Terrorist bleibt länger in Untersuchungshaft, wie das Bundesstrafgericht entschieden hat. Er habe sich in Syrien Al-Kaida angeschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann wird des Terrorismus verdächtigt und befindet sich seit August in U-Haft.
- Er hatte eine Beschwerde eingereicht, die heute vom Bundesstrafgericht abgewiesen wurde.
- Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn, für Al-Kaida in Syrien gekämpft zu haben.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Beschwerde eines heute 29-jährigen Mannes gegen eine Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen. Die Bundesanwaltschaft untersucht den Verdacht der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie des Verstosses gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz.
Der Mann befindet sich seit August in Untersuchungshaft. Er reiste mit einem gefälschten, französischen Pass ein, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss der Beschwerdekammer hervorgeht.
Unter anderem aufgrund von Fotos und Videos verdächtigt ihn die Bundesanwaltschaft, Mitglied des Bataillons «Ghuraba a Mohassan» gewesen zu sein. Dieses hatte sich im Juni 2012 dem syrischen Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front angeschlossen.
Der Mann sagte hingegen aus, er habe auf der Seite der Freien Syrischen Armee gegen das Assad-Regime gekämpft. Im Juli 2013 sei er schwer verletzt worden und in einem Spital behandelt worden. Dies geht aus dem Gerichts-Beschluss hervor.
Zwei verurteilte Onkel
Die Beschwerdekammer stützt die Sicht der Vorinstanz, dass ein hinreichender Tatverdacht bestehe. Derzeit seien zudem mehrere Rechtshilfegesuche an verschiedene Länder hängig. Auch die Rüge des 29-Jährigen, es bestehe keine Verdunkelungsgefahr, lässt das Gericht nicht gelten. In ähnlichen Fällen hätten Inhaftierte versucht, andere Beschuldigte einzuschüchtern oder zu beeinflussen.
Nicht relevant sei in diesem Zusammenhang, dass zwei verurteilte Onkel des jungen Mannes sich im Strafvollzug befinden. Diese dürften Kontakt zu Familienangehörigen pflegen, die als Mittelspersonen dienen könnten.
In einem letzten Punkt hält die Beschwerdekammer fest: Die Haft für den Beschwerdeführer sei trotz einer notfallmässigen Hospitalisierung im Dezember zumutbar. Wegen eines Wundbrandes erhielt er eine Antibiotika-Behandlung. Die weitere medizinische Versorgung könne im Gefängnis durchgeführt werden.