Al-Kaida- und IS-Verbot soll weiterhin gelten
Das Verbot der Terrororganisationen Al-Kaida und Islamischer Staat in der Schweiz läuft Ende 2022 aus. Der Bundesrat will es nun verlängern.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Verfügung will der Bundesrat das Verbot von Terror-Gruppen verlängern.
- Von Al-Kaida und dem Islamischen Staat (IS) gehe weiterhin eine Bedrohung aus.
- Das befristete Verbot würde jedoch Ende 2022 ablaufen.
Von den Terrororganisationen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) geht weiterhin eine erhöhte Bedrohung aus. Deshalb soll eine Allgemeinverfügung des Bundesrats das bis Ende 2022 befristete Verbot ablösen. So will dieser die Strafbarkeit der Unterstützung oder Beteiligung an diesen Organisationen gewährleisten.
Der Verfügungsentwurf wurde am Dienstag im Bundesblatt publiziert, wie der Nachrichtendienst des Bundes mitteilte. Einwände dagegen können bis am 28. August eingereicht werden. Anschliessend wird der Bundesrat über das verlängerte Verbot von Al-Kaida, IS und ähnlichen Organisationen entscheiden.
Bundesrat darf Terror-Gruppen verbieten
Seit 2017 ist das Nachrichtendienstgesetz in der Schweiz gültig. Mit diesem übertrug das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz, Verbote gegen entsprechende Gruppierungen zu erlassen. Ein Verbot von Organisationen ist möglich, wenn sie terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder sonst wie fördern. Zudem müssen sie die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen.
Das Verbot muss sich zudem auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen stützen und auf fünf Jahre befristet sein. Bei fortbestehender Gefahr kann es der Bundesrat um weitere fünf Jahre verlängern.
Gemäss dem Nachrichtendienst gehört die Schweiz für Al-Kaida und den IS zur westlichen, als islamfeindlich eingestuften Welt. Damit stellt sie aus deren Sicht ein legitimes Ziel für Terroranschläge dar.