Hanfräuber aus St. Gallen muss zwölf Jahre hinter Gitter
Sechs Männer aus dem Raum Zürich hatten Anfang 2015 einen Überfall auf eine Hanfplantage in einer Fabrikhalle in Altstätten SG gemeinsam geplant und ausgeführt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Überfall auf einer Hanfplantage wurden zwei Männer schwer verletzt.
- Der Haupttäter wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt.
12 Jahre Gefängnis, eine Busse von 400 Franken und eine ambulante Massnahme: So lautet das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen gegen den Haupttäter eines Überfall auf eine Hanfplantage in Altstätten.
Sechs Männer aus dem Raum Zürich hatten Anfang 2015 einen Überfall auf eine Hanfplantage in einer Fabrikhalle in Altstätten SG gemeinsam geplant und ausgeführt. Einer von ihnen nahm eine Pumpgun mit, schoss auf zwei Bewacher der Anlage und verletzte sie schwer. Die Täter flüchteten und riefen eine Ambulanz zum Tatort.
Das Kreisgericht Rheintal verurteilte den Schützen 2017 wegen mehrfacher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Zudem ordnete es eine stationäre Therapie an. Gegen diese wehrte sich der 42-jährige Chauffeur Ende August vor Kantonsgericht «mit Händen und Füssen».
Keine stationäre Massnahme
Mit Erfolg: das Gericht ordnet eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Bei der Freiheitsstrafe geht das Kantonsgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft von 11 Jahren hinaus und verhängt für Haupttäter eine Haftstrafe von 12 Jahren.
Dem Opfer, das lebensgefährlich verletzt wurde, muss er eine Genugtuung von 85'500 Franken bezahlen, dem zweiten Opfer eine Summe von 28'500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann ist mehrfach vorbestraft und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er war 1997 beim spektakulären Überfall auf die Fraumünsterpost in Zürich dabei, als fünf Männer 53 Millionen Franken erbeuteten. Sie wurden alle gefasst.