Hier müssen Berner Pendler (nicht) maskiert sein
Seit Montag gilt im Kanton Bern eine rigorose Maskenpflicht. An den Bahnhöfen herrscht bisweilen noch Verwirrung. Wo muss ich eine Maske tragen und wo nicht?
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Bern herrscht seit Montag Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Dazu zählen Kirchen, Einkaufszentren, Museen und Bahnhöfe.
- An den Bahnhöfen kennt die Verordnung gewisse Spezifizierungen.
Pendler haben sich bereits seit Monaten an sie gewöhnt. Die Gesichtsmaske, die seit dem 6. Juli im ÖV Pflicht ist.
Für Zugfahrer im Kanton Bern ist jedoch seit heute Montag neu, dass Masken auch in Bahnhöfen getragen werden müssen. Egal, ob an der kleinen Station Tägertschi oder am zweitgrössten Bahnhof der Schweiz in Bern.
An der Bus- oder Tramhaltestelle hingegen herrscht wiederum keine Maskenpflicht. So weit, so gut.
Doch es wird schnell kompliziert. Beispiel: Frau Mustermann aus dem Berner Länggasse-Quartier geht mit dem ÖV von zuhause an ihren Arbeitsplatz nach Thun.
Auf der Welle kann man, muss aber nicht
Zuerst wartet sie bei der Haltestelle Länggasse auf den Bus. Dabei muss sie keine Maske tragen. Im Bus drin herrscht aber seit Anfang Juli Regime «oben mit».
Bei der «Schanzenstrasse» steigt sie aus. Via «Welle» betritt sie das Perron des Hauptbahnhofs, um dort den Zug nach Thun zu nehmen. Nun wirds punkto Maske kompliziert.
Auf der «Welle» herrscht keine Maskenpflicht. Das bestätigt Gundekar Giebel von der Berner Gesundheitsdirektion. Sobald Frau Mustermann aber links oder rechts oder per Lift zum Perron heruntergeht, heissts «Maske obligatorisch».
Denn auf Perrons und in Unterführungen der Bahnhöfe gilt die Maskentragpflicht. Die Welle ist eine Überführung und somit von dieser befreit.