Ikea-Kamera entlarvt Unfall-Lüge von Zürcherin
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau gab ihrem Schwiegervater die Schuld für einen Unfall, den ihr Mann baute.
- Der Grund: Der Unfallverursacher besitzt gar keinen Führerschein.
- Eine Ikea-Kamera entlarvte die Lüge schliesslich – sie filmte den Ehemann beim Aussteigen.
Eine 31-jährige Frau will bei einem Verkehrsdelikt ihren Mann in Schutz nehmen – und lügt. Doch Aufnahmen einer Ikea-Kamera werden ihr zum Verhängnis. Jetzt wurde sie verurteilt. Aber von Anfang an.
Vor zwei Jahren sind eine Frau und ihr Ehemann aus Unterengstringen ZH mit ihrem BMW in Richtung Ikea Spreitenbach unterwegs. In einer scharfen Linkskurve kommt der Lenker von der Strasse ab und prallt ins Wiesenbord.
Das Auto wird auf die Gegenfahrbahn katapultiert. Daraufhin fährt der Mann das Auto mit einem platten Reifen in die Tiefgarage der Ikea.
Das Problem: Wegen eines früheren Verkehrsdelikts war dem Mann der Führerausweis entzogen worden. Damit er nun nicht festgenommen wird, flunkern die beiden: Die Frau gibt ihren Schwiegervater als Fahrer an.
Haben Sie schon einmal einen Unfall verursacht?
Dumm nur: Die Überwachungskameras der Ikea hatten den Mann aufgenommen. Der Richter erklärt: «Nicht ihr Schwiegervater, sondern ihr tätowierter Ehemann stieg aus.»
Die Versicherung bezifferte den Schaden am Auto auf rund 59'000 Franken, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Ehe eine Überweisung stattfand, flatterte jedoch eine Anklage wegen versuchten Betrugs, Begünstigung und falscher Anschuldigung ins Haus.
Bedingte Freiheitsstrafe für Unfall-Lügnerin
Vor Gericht bekundete die Frau laut der «Aargauer Zeitung» immer wieder ihre Reue. «Ich habe nicht viel überlegt. Erst im Nachhinein wurde mir klar, dass das falsch war.»
Mit ihrem damaligen Mann, der derzeit in Haft sitzt, wolle sie nichts mehr zu tun haben. Die Scheidung stehe bevor, aktuell lebten die beiden getrennt.
Nun wird die Beschuldigte mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Auch eine Busse von 2000 Franken wird fällig. Die Probezeit ist auf zwei Jahre angesetzt.
Damit möchte der Richter dem Umstand Rechnung tragen, dass sie bei der Tat «nicht die treibende Kraft» gewesen ist. Auch verfügt sie über keinerlei Vorstrafen.