Im Mordfall Rupperswil ficht Thomas N. die Verwahrung an
Im Vierfachmord von Rupperswil AG ist Thomas N. zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt worden. Jetzt hat er Berufung eingelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verurteilte im Vierfachmord von Rupperswil AG legt Berufung ein.
- Er akzeptiert die ordentliche Verwahrung nicht.
Der Vierfachmörder aus Rupperswil AG ist vom Bezirksgericht Lenzburg AG zu einer lebenslänglichen Haftstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt worden. Würde er das Urteil akzeptieren, dürfte er nie mehr freikommen. Jetzt hat er Berufung gegen die ordentliche Verwahrung eingelegt.
Er beantragt, diese sei ersatzlos aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Berufungserklärung verzichtet hat, hat nun Gelegenheit, innert 20 Tagen Anschlussberufung zu erheben.
Lebenslängliche Freiheitsstrafe
Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Angeklagten am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.
Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.