In Bern sollen Haustiere mit Herrchen ins Grab kommen
Heute landen die meisten Haustiere nach ihrem Ableben auf dem Kadaversammelplatz. Die Grünliberalen Bern fordern seit einiger Zeit Mensch-Tier-Bestattungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Mensch-Tier-Bestattungen sollen künftig in Bern erlaubt sein.
- Dies sieht ein Postulat der Grünliberalen vor.
- Der Berner Gemeinderat prüft nun die Realisierung der alternativen Grabarten.
Für die meisten sind Haustiere aus der eigenen Familie nicht mehr wegzudenken. Da ist es auch verständlich, wenn die geliebten Vierbeiner nach ihrem Tod nicht auf dem Kadaversammelplatz landen sollen.

Als Alternative dazu werden sie eingeäschert, auf Tierfriedhöfen bestattet oder im Garten begraben. Letzteres ist nur erlaubt, wenn das Tier nicht mehr als zehn Kilogramm wiegt. Ausserdem muss die Grabstelle auf dem eigenen Grundstück liegen.
Grünliberale fordern Mensch-Tier-Bestattungen
Ein Postulat der Berner Grünliberalen sieht noch eine andere Bestattungsart vor. So soll es möglich werden, dass Menschen zusammen mit ihren Haustieren bestattet werden können. Sie argumentieren, dass Tiere oftmals bei vor allem alleinstehenden Personen die letzten Begleiter sind.
Der Berner Gemeinderat prüft nun die sogenannten Mensch-Tier-Bestattungen und der Stadtrat erklärt das Postulat erheblich. Solche Bestattungen seien nach übergeordnetem Recht zulässig, sofern die Totenruhe dadurch nicht gestört und die Pietät gewährleistet werde.
Möglichkeit bestehe auf dem Schosshaldenfriedhof in Bern
Auf dem Schosshaldenfriedhof besteht laut dem Gemeinderat die Möglichkeit, dies in Zukunft zu realisieren. Vorstellbar wäre aber so etwas nur, wenn die Haustiere in Form von Asche bestattet werden würden.

Für den Schweizer Tierschutz STS sei diese Idee neu, sagt Mediensprecherin Helen Sandmeier auf Anfrage von Nau.ch. Dass das Bedürfnis nach einem gemeinsamen Grab mit dem Haustier da ist, könne sich der Tierschutz gut vorstellen. «Ich habe schon dümmere Ideen gehört», sagt Sandmeier.
Gemäss dem Berner Gemeinderat brauche eine Realisierung des Grabfeldes die Anpassung städtischer Vorschriften. Und dies daure etwa drei Jahre.