Tierschutz: Das passiert, wenn Sie gegen das Gesetz verstossen

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Wer in der Schweiz gegen das Tierschutzgesetz verstösst, muss mit Sanktionen rechnen. Was das genau für den Tierschutz bedeutet, erfahren Sie hier.

Tierschutz
Wer Tiere misshandelt oder schlecht behandelt, muss bestraft werden. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz werden jährlich mehrere hundert Tierschutzverstösse gemeldet.
  • Wer gegen das Tierschutzgesetz verstösst, muss mit harten Straffen rechnen.

Wer in der Schweiz gegen das Tierschutzgesetz verstösst, muss mit Strafen rechnen. Damit sollen Tiere vor unnötigem Leid geschützt werden. Verwarnungen, Bussen, aber auch Freiheitsstrafen sind möglich.

Im Jahr 2021 gab es in der Schweiz 1040 Strafverfahren wegen Missachtung des Tierschutzes. Das ergab eine Aufstellung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Mussten Sie selbst schon einmal einen Tierschutzverstoss melden?

Verstösse und mögliche Strafen

Das Tierschutzgesetz unterscheidet zwischen leichten und schweren Verstössen. Zu den leichten zählen Verstösse gegen Haltungs- und Pflegevorschriften, wie ungenügender Auslauf oder nicht artgerechte Fütterung.

Diese Verstösse können von der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft geahndet werden. Dabei ist eine Busse von bis zu zwanzigtausend Franken möglich. Oft werden auch Auflagen zur Verbesserung des Tierwohls gemacht.

Tierschutz
Auch die unsachgemässe Haltung von Tieren kann zu Sanktionen führen. - Depositphotos

Unter den Begriff «Vergehen» fallen schwerwiegendere Fälle wie Tierquälerei oder vorsätzliche Tiermisshandlung. Wer einem Tier vorsätzlich Leiden zufügt oder es grausam behandelt, wird bestraft. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Tötung aus reiner Bosheit wird als Verbrechen mit Gefängnis bestraft. So wurde 2024 die Amerikanerin Anigar Monsee inhaftiert. Sie hatte Kleintiere gequält, um in den sozialen Medien berühmt zu werden. Unter anderem Frösche und Hühner.

Tierschutz: Ermittlungen und Kontrollen

Wird ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz gemeldet, werden Massnahmen eingeleitet. Die kantonalen Veterinärbehörden oder die Polizei ermitteln dann. Eine Massnahme zur Durchsetzung des Tierschutzes können Kontrollen vor Ort sein. Tierschutzinspektoren besuchen dann Privatpersonen oder Betriebe, um die Tierhaltung zu überprüfen.

Tierschutz
Tierschutz: Wird ein Verstoss gemeldet, wird der Betrieb oder die Privatperson aufgesucht und mögliche Tierquälerei sofort geahndet. - Depositphotos

Im Rahmen der Ermittlungen können auch Personen wie Tierärzte oder Nachbarn befragt werden. Werden Tiere vorgefunden, die nicht ordnungsgemäss gehalten werden, werden sie von einem Tierarzt untersucht.

Bestätigt sich der Verdacht, dass die Tiere schlecht gehalten wurden, kann ein Straf- oder Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. In besonders schweren Fällen können die Behörden die misshandelten Tiere sofort beschlagnahmen und in ein Tierheim bringen.

Tierschutz: Konsequenzen für Straftaten

Wer den Tierschutz missachtet und gegen die Vorschriften verstösst, muss mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. So kann ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden. Dieses kann lebenslang gelten. Der Tierhalter darf dann weder mit Tieren arbeiten noch Tiere halten.

Neben den rechtlichen Sanktionen gibt es noch weitere Konsequenzen für Personen, die gegen das Tierschutzgesetz verstossen.

Wer beispielsweise in einem Dorf lebt und seine Tiere gequält hat, spricht sich so etwas schnell rum. Soziale Ausgrenzung ist die Folge. Aber auch für den Geldbeutel kann es teuer werden.

Tierschutzgesetz
Wer gegen das Tierschutzgesetz verstösst, muss mit Konsequenzen rechnen. - Depositphotos

Bussgelder oder Strafen können die Betroffenen auch finanziell in Bedrängnis bringen. Für Bauern, Tierhändler oder Züchter kann dies existenzbedrohend sein.

Der Tierschutz in der Schweiz ist wichtig, damit Tiere nicht leiden müssen. Tiere müssen mit Respekt behandelt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen und Konsequenzen rechnen.

Kommentare

User #4332 (nicht angemeldet)

Traurig: Wenn ich sehe wie Hunde verweichlicht und verkindlicht werden und dies gemäss vom Tierschutz nicht geahndet wird.

User #2707 (nicht angemeldet)

Habe auch schon Misstände von Kuhhaltung gemeldet und wurde dann von jenem Bauer angerufen und beschimpft.Ist das üblich dass der Name des Melder weitergegeben werden darf? Übrigens ist bei der Tierhaltung auch nix passiert. Super Tierschutz haben wir da in der Schweiz.

Weiterlesen

Tierschutz
5 Interaktionen
Kraft und Liebe
Tierschutz
32 Interaktionen
Acht geben
spusu
spusu

MEHR TIERSCHUTZ

Tierschutz
9 Interaktionen
In der Schweiz
Hunde illegal Import
41 Interaktionen
Im Netz
Tierschutz
18 Interaktionen
Aufklärung
Tierschutz
7 Interaktionen
Ausbildung

MEHR AUS STADT BERN

Beat Jans
5 Interaktionen
Bundeskriminalpolizei
2 Interaktionen
Bern
CSEM
12 Millionen Franken